Fragen zur Anwendung der Baufachlichen Richtlinien (BFR Abwasser) sollten in erster
Linie direkt mit dem Auftraggeber, i.d.R. die zuständige Dienststelle des Landes,
geklärt werden. Darüber hinaus steht das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften
(NLBL) in seiner Funktion als Leitstelle des Bundes für Abwassertechnik zur Klärung
allgemeiner Anfragen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Änderungsbedarf
Die BFR Abwasser werden bei Bedarf fortgeschrieben. Bei Hinweisen zu Änderungs- oder
Korrekturbedarf sowie sonstigen Anregungen wenden Sie sich bitte an das Niedersächsische
Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL).
Für die Weitergabe von Anregungen zu den BFR Abwasser verwenden Sie bitte das Kontaktformular
auf der Homepage der Leitstelle des Bundes für Abwassertechnik: