Baufachliche Richtlinien zur Erfassung und Nutzung von Bestandsdaten zu Außenanlagen
auf Liegenschaften des Bundes
Die Liegenschaftsbestandsdokumentation hat zum Ziel, alle baulichen Veränderungen
von Außenanlagen als Abbild des realen baulichen Bestandes digital nachzuweisen. Diese
am Lebenszyklus der Liegenschaften orientierten Daten werden von den Bauverwaltungen
des Bundes und der Länder, der Bundeswehr, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
und weiteren Beteiligten für die Erledigung ihrer Aufgaben benötigt.
Die Baufachlichen Richtlinien Liegenschaftsbestandsdokumentation (BFR LBestand) definieren
die Regeln zur Erhebung, Führung und Fortschreibung der Liegenschaftsbestandsdokumentation.
Sie bilden damit ein institutionsübergreifendes Regelwerk für alle Liegenschaften
des Bundes im Geltungsbereich der RBBau.
Mit den Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) werden die vermessungstechnischen
Anforderungen als Grundlage für den Aufbau und die Führung von Bestandsdokumentationen
der Außenanlagen von Liegenschaften des Bundes (Liegenschaftsbestandsdokumentation)
gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) geregelt.
Ziel ist es, die nach BFR Verm erhobenen Baubestandsdaten in das Liegenschaftsinformationssystem
Außenanlagen LISA® - dem Geo-Informationssystem für Liegenschaften des Bundes - zu
übernehmen.
Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz
Arbeitshilfen zur Planung und Ausführung der Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen
und Grundwasserverunreinigungen
Die Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS) gelten für
die Planung und Ausführung der Untersuchung und Sanierung schädlicher Bodenveränderungen,
Altlasten und Grundwasserverunreinigungen. Sie sind im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) gemäß der „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)“
und den „Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften
zu § 44 BHO (ZBau)“ anzuwenden.
Ziel der BFR BoGwS ist es, die Verfahrensabläufe zur Bearbeitung von kontaminationsverdächtigen
Flächen (KVF) und kontaminierten Flächen (KF) von der Erfassung bis zur ggf. erforderlichen
Sanierung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bundesweit einheitlich zu regeln. Dabei
werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Bundeshaushaltsordnung
sowie der Nachhaltigkeit berücksichtigt.
Neben den Verfahrensregelungen werden Materialien wie Entscheidungsgrundlagen, Hinweise,
Merkblätter und Muster-Vergabeunterlagen vorgehalten.
Arbeitshilfen zur Planung und Ausführung der Erkundung, Bewertung und Räumung von
Kampfmitteln auf Bundesliegenschaften
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) gelten für die wirtschaftliche
Planung und Ausführung der Erkundung, Bewertung und Räumung von Kampfmitteln auf Bundesliegenschaften
im Zuständigkeitsbereich des BMF, des BMVg, des BMWSB sowie des BMVI, Abt. WS.
Die Arbeitshilfen richten sich an alle bei Kampfmittelräummaßnahmen auf Bundesliegenschaften
Beteiligte.
Sie definieren den heutigen Stand der Technik und gewährleisten eine einheitliche,
kostengünstige und nachhaltige Kampfmittelräumung.
Es werden die methodischen Verfahrensabläufe zur Bearbeitung von kampfmittelverdächtigen
und kampfmittelbelasteten Flächen von der Erfassung bis zur Abschlussdokumentation
einer Räumung beschrieben. Verschiedene Vorgehensweisen und Lösungsmöglichkeiten werden
aufgezeigt. Im Anhang der Arbeitshilfen werden detaillierte Informationen und Hilfen
zu den Grundlagen der Verfahren aus den verschiedenen Fachgebieten gegeben. Ferner
enthält der Anhang Leistungskataloge, Technische Spezifikationen, Vertragsmuster und
Vertragsbedingungen.
Arbeitshilfen zur Planung und Ausführung notwendiger Maßnahmen beim Umgang mit Recycling-Baustoffen
sowie Bau- und Abbruchabfällen
Die Baufachlichen Richtlinien Recycling (BFR Recycling) gelten für den Umgang mit
Bau- und Abbruchabfällen sowie den Einsatz von Recycling-Baustoffen im Rahmen von
Neu-, Um- und Rückbaumaßnahmen auf Liegenschaften des Bundes gemäß den Richtlinien
für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau).
Die Regelungen in den BFR Recycling beziehen sich auf Maßnahmen an allen baulichen
Anlagen, d.h. sowohl an Gebäuden als auch an Außenanlagen wie z.B. Verkehrsflächen,
Ver- und Entsorgungsleitungen oder bei den Außerbetriebnahmen von technischen Anlagen
(z.B. Tanks).
Arbeitshilfen für die Planung und den Bau von wasserversorgungstechnischen Anlagen
außerhalb von Gebäuden in Liegenschaften der Bundeswehr
In den Baufachlichen Richtlinien Wasserversorgung (BFR Wasserversorgung) werden Anforderungen
für die Trinkwasser- und Löschwasserversorgung beschrieben und Hinweise zur Dimensionierung
sowie zur baulichen Ausführung von Wasserversorgungsanlagen in Liegenschaften der
Bundeswehr gegeben. Es werden auch technische Lösungen aufgezeigt, um sowohl Trinkwasser
in hygienisch einwandfreier Qualität als auch Löschwasser in ausreichender Menge bereitzustellen.
Die Baufachlichen Richtlinien Wasserversorgung sollen die Bauverwaltungen des Bundes
und der Länder sowie die Bundeswehr bei ihrer Aufgabenerledigung unterstützen.