BFR Abwasser
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1 Allgemeines
Geltungsbereich
(1) Die Baufachlichen Richtlinien Abwasser (BFR Abwasser) gelten für die Planung, den Bau und den Betrieb von abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau).
Da der Begriff „Arbeitshilfen Abwasser (AH Abwasser)“ seit Langem in der Fachwelt etabliert ist, wird dieser in den BFR Abwasser gleichbedeutend verwendet.
(2) Bezüglich der in dieser Spezifikation genannten Normen, anderen Unterlagen und technischen Anforderungen, die sich auf Erzeugnisse/Prüfverfahren beziehen, gilt, dass auch Erzeugnisse/Prüfverfahren angewendet werden dürfen, die Normen oder sonstigen Bestimmungen und/oder technischen Vorschriften anderer Mitgliedstaaten der EU oder anderer Vertragsstaaten des EWR oder der Türkei entsprechen, sofern das geforderte Schutzniveau auf Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
Ziele
(3) Die BFR Abwasser dienen vorrangig der Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 BHO (vgl. RBBau, A 1.) unter Beachtung wasserbehördlicher Auflagen sowie der Grundsätze der Nachhaltigkeit.
(4) Die Regelungen der BFR Abwasser - einschließlich der zugehörigen Anhänge und Materialien - sind grundsätzlich zu beachten. Sie stellen Anforderungen zur Sicherung der Qualität von planerischen, baulichen und betrieblichen Leistungen dar, die vor, während und nach dem Erbringen von Leistungen zu erfüllen sind. Sie dienen zugleich der Gewährleistung einer bundesweit einheitlichen und somit vergleichbaren Vorgehensweise. In begründeten Einzelfällen kann jedoch aufgrund
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länderspezifischer oder kommunaler, rechtlicher Vorgaben oder
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außergewöhnlicher örtlicher Verhältnisse
von den Regelungen abgewichen werden.
Bearbeitung
(5) Das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften wurde durch die für den Bundesbau zuständigen Bundesministerien und Institutionen (BMVg, BMWSB, BImA) als Leitstelle des Bundes für Abwassertechnik benannt. In diesem Zusammenhang hat das
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Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften, Waterloostraße 4, 30169 Hannover
den Auftrag, die BFR Abwasser zu erarbeiten und fortzuschreiben sowie DV-gestützte Informationssysteme zu entwickeln. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird sie vom Arbeitskreis Abwasser und zuarbeitenden Arbeitsgruppen sowie von freiberuflich Tätigen unterstützt. Die Mitwirkenden sind im Impressum aufgeführt.
Vertrieb
(6) Die BFR Abwasser werden in der aktuellen Fassung im Internet unter der Adresse
im HTML- und PDF-Format ohne Zugangsbeschränkung vorgehalten. Im Internet erfolgt eine kontinuierliche Aktualisierung der BFR Abwasser. Die letzte Aktualisierung wird durch das Datum kenntlich gemacht und in der Änderungsverfolgung dokumentiert.