(1) Die Baufachlichen Richtlinien Abwasser (BFR Abwasser) gelten für die Planung,
den Bau und den Betrieb von abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und des Bundesministeriums
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemäß den Richtlinien für die Durchführung
von Bauaufgaben des Bundes (RBBau). Da der Begriff „Arbeitshilfen Abwasser (AH Abwasser)“ seit Langem in der Fachwelt
etabliert ist, wird dieser in den BFR Abwasser gleichbedeutend verwendet.
(2) Bezüglich der in dieser Spezifikation genannten Normen, anderen Unterlagen und
technischen Anforderungen, die sich auf Erzeugnisse/Prüfverfahren beziehen, gilt,
dass auch Erzeugnisse/Prüfverfahren angewendet werden dürfen, die Normen oder sonstigen
Bestimmungen und/oder technischen Vorschriften anderer Mitgliedstaaten der EU oder
anderer Vertragsstaaten des EWR oder der Türkei entsprechen, sofern das geforderte
Schutzniveau auf Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht
wird.
Ziele
(3) Die BFR Abwasser dienen vorrangig der Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit gemäß § 7 BHO (vgl. RBBau A, Ziff. 1 in Verbindung mit K 5, Ziff.
1 ff.) unter Beachtung wasserbehördlicher Auflagen sowie der Grundsätze der Nachhaltigkeit.
(4) Die Regelungen der BFR Abwasser sind grundsätzlich zu beachten. Sie stellen Anforderungen
zur Sicherung der Qualität von planerischen, baulichen und betrieblichen Leistungen
dar, die vor, während und nach dem Erbringen von Leistungen zu erfüllen sind. Sie
dienen zugleich der Gewährleistung einer bundesweit einheitlichen und somit vergleichbaren
Vorgehensweise. In begründeten Einzelfällen kann jedoch aufgrund
länderspezifischer oder kommunaler, rechtlicher Vorgaben oder
außergewöhnlicher örtlicher Verhältnisse
von den Regelungen abgewichen werden.
Bearbeitung
(5) Das BMVg und das BMWSB haben das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften
(NLBL) als Leitstelle des Bundes für Abwassertechnik benannt. In diesem Zusammenhang
hat das
Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften, Waterloostraße 4, 30169 Hannover
den Auftrag, die BFR Abwasser zu erarbeiten und fortzuschreiben sowie DV-gestützte
Informationssysteme zu entwickeln. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird sie vom
Arbeitskreis Abwasser und zuarbeitenden Arbeitsgruppen sowie von freiberuflich Tätigen
unterstützt. Die Mitwirkenden sind im Impressum aufgeführt.
Vertrieb
(6) Die BFR Abwasser werden in der aktuellen Fassung im Internet unter der Adresse
im HTML- und PDF-Format ohne Zugangsbeschränkung vorgehalten. Im Internet erfolgt
eine kontinuierliche Aktualisierung der BFR Abwasser. Die letzte Aktualisierung wird
durch das Datum kenntlich gemacht und in der Änderungsverfolgung dokumentiert.