(1) Im Rahmen der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie der Wahrnehmung
betrieblicher Aufgaben sind rechtliche und fachtechnische Grundlagen zu beachten.
Dies sind vom Rang her die EU-Richtlinien, die Gesetze des Bundes, die Gesetze der
Länder und die untergesetzlichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Darüber
hinaus existieren zahlreiche technische Regelwerke.
(2) Da die Gesetze und technischen Regeln ständigen Änderungen unterworfen sind, ist
vor einer Anwendung die jeweilige Gültigkeit zu überprüfen.