(1) Bei der Planung und der Ausführung von Baumaßnahmen an abwassertechnischen Anlagen
in Liegenschaften des Bundes ist die Projektabwicklung wie folgt gegliedert:
Generelle Planung (LAK)
Objektbezogene Planung
Bauausführung
Dokumentation
Nachhaltigkeit
(2) Abwassertechnische Anlagen sind nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit zu planen,
auszuführen, zu betreiben und rückzubauen. Nachhaltiges Bauen strebt eine Minimierung
des Verbrauchs von Energie und Ressourcen sowie eine möglichst geringe Belastung des
Naturhaushaltes an und bezieht ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte
ein. Zur Erfüllung dieser Anforderungen sind für abwassertechnische Anlagen nachfolgende
Aspekte zu berücksichtigen:
Der Wasserverbrauch ist zu minimieren.
Niederschlagsabfluss ist zu minimieren und nach Möglichkeit dezentral zu bewirtschaften.
Der Eintrag von Schadstoffen in den Boden und in Gewässer ist zu vermeiden.
Schmutzwasser- und Niederschlagsabfluss sind bevorzugt getrennt zu bewirtschaften.
Schmutzwasser ist zu behandeln oder zur Behandlung abzuleiten.
Betriebliche Belange sind zu berücksichtigen.
Städtebauliche und landespflegerische Belange sind zu berücksichtigen.
Wirtschaftlichkeit
(3) Es ist wirtschaftlich zu planen. Um das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu erfüllen,
sind neben den Baukosten alle übrigen Kostenarten, insbesondere Betriebskosten, zu
berücksichtigen.
sind weitere generelle Planungen und Bauvorhaben im Bereich der Außenlagen (z. B.
Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung sowie Verkehrsanlagen) zu berücksichtigen.
ist der Entscheidungsspielraum, den Normen und technische Regelwerke bieten, zu nutzen.
Unterlagen zum Betrieb neuer bzw. sanierter abwassertechnischer Anlagen
zu übergeben. Die spätere Übergabe der Unterlagen ist bereits bei der Durchführung
bzw. Ausschreibung/Vergabe von Planungs- und Bauleistungen zu beachten (vgl. Anh.
A-10.6).