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3 Planung und Ausführung von Baumaßnahmen
(1) Bei der Planung und der Ausführung von Baumaßnahmen an abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes ist die Projektabwicklung wie folgt gegliedert:
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Generelle Planung (LAK)
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Objektbezogene Planung
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Bauausführung
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Dokumentation
Nachhaltigkeit
(2) Abwassertechnische Anlagen sind nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit zu planen, auszuführen, zu betreiben und rückzubauen. Nachhaltiges Bauen strebt eine Minimierung des Verbrauchs von Energie und Ressourcen sowie eine möglichst geringe Belastung des Naturhaushaltes an und bezieht ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte ein. Zur Erfüllung dieser Anforderungen sind für abwassertechnische Anlagen nachfolgende Aspekte zu berücksichtigen:
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Der Wasserverbrauch ist zu minimieren.
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Niederschlagsabfluss ist zu minimieren und nach Möglichkeit dezentral zu bewirtschaften.
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Der Eintrag von Schadstoffen in den Boden und in Gewässer ist zu vermeiden.
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Schmutzwasser- und Niederschlagsabfluss sind bevorzugt getrennt zu bewirtschaften.
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Schmutzwasser ist zu behandeln oder zur Behandlung abzuleiten.
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Betriebliche Belange sind zu berücksichtigen.
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Städtebauliche und landespflegerische Belange sind zu berücksichtigen.
Wirtschaftlichkeit
(3) Es ist wirtschaftlich zu planen. Um das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu erfüllen,
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sind neben den Baukosten alle übrigen Kostenarten, insbesondere Betriebskosten, zu berücksichtigen.
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sind weitere generelle Planungen und Bauvorhaben im Bereich der Außenlagen (z. B. Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung sowie Verkehrsanlagen) zu berücksichtigen.
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ist der Entscheidungsspielraum, den Normen und technische Regelwerke bieten, zu nutzen.
Auf das Arbeitsblatt [DWA-A 100] und das Merkblatt [DWA-M 804] wird hingewiesen.
Innovative Lösungen sind ausdrücklich erwünscht.
Betreiber und Nutzer
(4) Hinweise des Betreibers und die Belange des Nutzers sind in alle Planungs- und Ausführungsphasen mit einzubeziehen (vgl. Kap. 4).
(5) Nach dem Liegenschaftsbezogenen Abwasserentsorgungskonzept Teil A und nach der Bauausführung sind dem Betreiber
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die aktuelle Bestandsdokumentation gemäß [BFR LBestand] und [BFR Vermessung]) und
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Unterlagen zum Betrieb neuer bzw. sanierter abwassertechnischer Anlagen
zu übergeben. Die spätere Übergabe der Unterlagen ist bereits bei der Durchführung bzw. Ausschreibung/Vergabe von Planungs- und Bauleistungen zu beachten (vgl. Anh. A-10.6).