(1) Die generelle Planung wird für Bundesliegenschaften in Form des „Liegenschaftsbezogenen
Abwasserentsorgungskonzeptes (LAK)“ durchgeführt. Hierbei wird die Liegenschaft als
Ganzes betrachtet und ein entwässerungstechnisches Gesamtkonzept entwickelt.
Damit wird erreicht, dass sowohl die Auswirkungen von Einzelmaßnahmen auf das Gesamtsystem
als auch übergeordnete, strukturelle Anforderungen als Vorgabe für die einzelnen Baumaßnahmen
Berücksichtigung finden. Hinzu kommt, dass sich häufig
Ursachen (z.B. Anschluss versiegelter Flächen),
Auswirkungen (z.B. Überstau) und
Lösungsmöglichkeiten (z.B. Bau von Speicherbecken)
nicht auf ein Objekt im Entwässerungssystem fokussieren, sondern objektübergreifende
Betrachtungen erforderlich sind. Mit einer generellen Planung können kostenoptimale
Sanierungsvorschläge erarbeitet werden. Die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit
zeigt die folgende Grafik.