Gemäß den Vorgaben des Kapitels 3.1 ist die Generelle Planung von Abwasseranlagen
im Rahmen eines Liegenschaftsbezogenen Abwasserentsorgungskonzeptes durchzuführen.
Dieses ist für große Liegenschaften verfahrensbezogen und inhaltlich in den Teil A
sowie in den Teil B unterteilt. Für kleine Liegenschaften ist das vereinfachte Verfahren
des LAK für kleine Liegenschaften anzuwenden. Der Anhang A-8 beschreibt und erläutert
die zugehörigen Verfahrensvorgaben, konkretisiert technische Spezifikationen und stellt
Musterdokumente zur Verfügung.
Sofern die BImA Auftraggeberin eines LAK für kleine Liegenschaften ist, sind die „Hinweise
zum Projektablauf zur Durchführung von LAKs sowie zur Umsetzung des Bedarfs an Baumaßnahmen
in kleinen zivilen Liegenschaften des Bundes“ zu berücksichtigen.
Das Dokument steht im Internetauftritt der BFR Abwasser unter Materialien > Informationen
zur Verfügung.