Der Gültigkeitsbereich der in den folgenden Abschnitten aufgeführten Fristen und Muster
umfasst die abwassertechnischen Anlagen einschließlich der Einleitstellen in das öffentliche
Kanalnetz oder ein Gewässer. Kläranlagen und deren Einleitstellen sind nicht berücksichtigt.
Die folgenden Fristen sind einzuhalten.
Die Muster (Anh. A-10.2 - Anh. A-10.8) sind für Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des BMVg anzuwenden.