BFR Abwasser
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4.2 Planerische Hinweise für den Betrieb
LAK
(1) Mit dem LAK werden u.a. der Bestand und der Zustand des Abwassersystems erfasst und bewertet sowie der Bedarf an erforderlichen Baumaßnahmen festgelegt (vgl. Anh. A-8.2.2). Aus den
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aktuellen Bestands- und Zustandsdaten,
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geplanten Sanierungsabschnitten,
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Hinweisen zu ablagerungsgefährdeten Kanälen sowie
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Inspektionsterminen
können wertvolle Informationen für den zukünftigen Betrieb abgeleitet werden, die der hausverwaltenden Dienststelle nach der Aufstellung des LAK zu übergeben sind.
Bauausführung
(2) Nach der Bauausführung sind die
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aktualisierten Bestands- und Zustandsdaten des Abwassersystems sowie
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die für den Betrieb der neuen Anlage erforderlichen, betrieblichen Grunddaten (Checklisten und Betriebsanleitungen des Herstellers)
der hausverwaltenden Dienststelle frühzeitig, spätestens zur Feststellung der Übergabereife, zu überlassen (vgl. RBBau Abschnitt H). Ein Muster für eine Aufstellung der erforderlichen Unterlagen für abwassertechnische Anlagen ist dem Anh. A-10.6 zu entnehmen.
(3) Nach der Bauausführung erfolgt für Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des BMVg durch die Bauverwaltung die Aktualisierung der Vermögensbewertung (vgl. Kap. 3.4). Die Daten der Vermögensbewertung sind ebenfalls der hausverwaltenden Dienststelle zur Verfügung zu stellen.