4.1 Betriebliche Hinweise zur Planung und Ausführung
(1) Planung und Ausführung abwassertechnischer Anlagen bilden die Grundlage für den
Betrieb. Betriebliche Hinweise sind daher in allen Planungsabschnitten zu berücksichtigen.
Betriebsdaten zur Planung
(2) Vom Betreiber sind vor der Aufstellung eines LAK (vgl. Kap. 3.1.3)
administrative,
liegenschaftsbezogene und
bauwerksbezogene
Betriebsdaten zur Planung, soweit vorhanden, zusammenzustellen und betrieblich zu
bewerten. Für Anlagen, die aus betrieblicher Sicht Probleme bereiten, sind bauliche
Verbesserungsvorschläge erwünscht (vgl. Anh. A-10.7).
(3) Mit den Betriebsdaten zur Planung werden Grundlagen für das LAK und die weiteren
Planungsabschnitte zur Verfügung gestellt. Sie werden vom Betreiber in den Besprechungen
zum LAK vorgestellt (vgl. Kap. 3.1.5). Der Betreiber nimmt an den Besprechungen zum LAK teil, um seine detaillierten Kenntnisse
über die Liegenschaft und die abwassertechnischen Anlagen einzubringen sowie die planerischen
Festlegungen aus betrieblicher Sicht zu begleiten.