BFR Abwasser
Hilfe · Kontakt · Datenschutz · Impressum
StartKapitelAnhängeMaterialienLinks
Sie sind hier: Startseite BFR Abwasser  > Kapitel  > 5 Dokumentation > 5.1 Bestandsdatendokumentation Abwasser > 5.1.6 Leistungsumfang
5.1.6 Leistungsumfang
(1) Die Beauftragung und Vergütung der Leistungen zur Datenfortführung auf der baudurchführenden Ebene (BdE, z.B. Bauamt / FBT) steht in Abhängigkeit der Veranlassung:
*
Erfassung im Rahmen eines LAK: erforderliche Leistungen und Datenspezifikationen sind über die Leistungspositionen zur Honoraranfrage zum LAK Teil A erfasst.
*
Erfassung innerhalb von Bau- und Sanierungsmaßnahmen:
*
Spezifikation zur Beauftragung der Leistungen an FBT im Rahmen der Bauabnahme und Übergabe (vgl. Kap. 3.3.4).
*
Spezifikation von baubegleitenden Vermessungsleistungen (offener Rohrgraben)
*
Spezifikation der Leistungen zur OI und Dichtheitsprüfung im Rahmen der Abnahme sowie OI vor Ablauf der Gewährleistung (vgl. Kap. 3.3.6)
*
Erfassung im Rahmen von wiederkehrender Zustandserfassung mit Zustandsklassifizierung und Bewertung / Dichtheitsprüfung:
*
Spezifikation von Ingenieurleistungen zur fachlichen Begleitung der Reinigung und optischen Inspektion sowie ggf. Dichtheitsprüfung
- Vorbereitung (Planunterlagen, Ausschreibung, Datenaufbereitung und Übergabe)
- Überwachung
- Zustandsklassifizierung, Bewertung
- Feststellung von bautechnischem Sanierungsbedarf
*
Ausschreibung von Inspektionsleistungen im Rahmen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) oder Vergabeverordnung (VgV)
*
Anlassbezogene Erhebung von Daten (Bauunterhalt, Störfall):
*
Beauftragung ggf. über Hausmeistervertrag
(2) Leistungen zur optischen Inspektion sind unabhängig von der Veranlassung grundsätzlich gemäß den Vorgaben der BFR Abwasser durchzuführen. Dies bedeutet im Einzelnen die Berücksichtigung folgender Punkte innerhalb der Beauftragung:
*
Durchführung der Reinigung als notwendige Vorbereitung zur Optischen Inspektion
*
Zustandsklassifizierung, Bewertung und Beurteilung gem. Anhang A-3.1
(3) Der Datenaustausch erfolgt grundsätzlich mit den ISYBAU-Austauschformaten Abwasser (XML).
(4) Bezüglich der Kosten für die Bestandsdokumentation wird auf die Regelungen der RBBau verwiesen.