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A-4.2 Belastungsdaten
A-4.2.1 Trockenwetterabfluss
Die Größe des Trockenwetterabflusses berechnet sich in Anlehnung an das [DWA-A 118] aus der Summe von
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häuslichem Schmutzwasser,
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betrieblichem Schmutzwasser und
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Fremdwasser,
deren Abflussgrößen getrennt zu ermitteln sind. Die Größe des Trockenwetterabflusses bestehender Entwässerungssysteme kann anhand des tatsächlichen Wasserverbrauchs geschätzt werden und im Bedarfsfall über Abflussmessungen abgesichert werden. Bei der Dimensionierung von Schmutzwasserkanälen ist zur Berücksichtigung von Tagesschwankungen der spezifische Spitzenabfluss anzusetzen.
Schmutzwasser
In Liegenschaften mit besonderer Nutzung, wie Liegenschaften
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der Bundeswehr,
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der Bundespolizei,
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der Landespolizeien oder
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in Aus- und Weiterbildungsstätten,
sind im Bedarfsfall gesonderte Berechnungsansätze zur Ermittlung des Schmutzwasserabflusses zu berücksichtigen. Dazu gehören z. B.
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Kasernen,
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Krankenhäuser,
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Dienstgebäude,
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Flugplätze und
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Übungsplätze.
Während das in Kasernen in den Unterkunftsgebäuden anfallende Schmutzwasser überwiegend aus häuslichem Schmutzwasser besteht, fällt in Küchen- und Kantinenbereichen sowie auf Waschplätzen auch betriebliches Schmutzwasser an. Von Übungsplätzen gelangt überwiegend betriebliches Schmutzwasser im Bereich der Fahrzeugwaschanlagen in das Kanalnetz. Bei Fahrzeugwaschanlagen handelt es sich um Kreislaufanlagen ohne planmäßigen Schmutzwasseranfall.
Der häusliche Schmutzwasseranfall errechnet sich über den spezifischen Schmutzwasseranfall und über die Anzahl
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Beschäftiger in zivilen Liegenschaften und
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von Soldaten und Zivilisten in Liegenschaften der Bundeswehr.
Die erforderlichen Werte zur Ermittlung des häuslichen Schmutzwasseranfalls sowie die Größe des betrieblichen Schmutzwasserabflusses sind beim Betreiber zu erfragen.
Für die Bemessung von Leitungen im Gebäudeanschlussbereich sind die Vorgaben zur Bestimmung des Trockenwetterspitzenabflusses gemäß [DIN 1986-100] zu berücksichtigen.
Fremdwasser
Obwohl gemäß gesetzlichen Anforderungen Kanäle dicht sein müssen, führen Alterung, unsachgemäße Herstellung oder Nutzung sowie Fehler bei der Planung dazu, dass derzeit von einer Vielzahl von Undichtigkeiten in vorhandenen Kanälen auszugehen ist. Sofern diese Undichtigkeiten zu einem erhöhten Fremdwasserzufluss führen, ist dieser zu berücksichtigen. Bei der Bemessung von Schmutzwasserkanälen ist im Bedarfsfall als zusätzlicher Fremdwasseranteil auch das über Schachtabdeckungen oder Fehleinleitungen in Schmutzwasserkanäle zufließende Niederschlagswasser über eine Regenabflussspende anzusetzen [DWA-A 118].