Sind die Varianten von den Kosten her gleich zu beurteilen, verlagern sich die Entscheidungskriterien
auf etwaige Leistungsunterschiede oder sonstige unterschiedlich zu bewertende Gegebenheiten.
Wenn auf Grundlage des Kostenvergleichs keine begründbare Entscheidung gefällt werden
kann bzw. wenn eine weitergehende Betrachtung der Sanierungsvarianten von Seiten des
AG erforderlich ist, werden nichtmonetäre Aspekte wie z.B.
Belange des Umwelt-, Natur- und Denkmalschutzes,
die Betriebssicherheit während der Bauausführung,
Belange der Freiraumgestaltung und Nutzung oder
die soziale Akzeptanz
als zusätzliche Entscheidungskriterien herangezogen.
Die Bewertung nicht monetärer Aspekte erfolgt im Regelfall argumentativ in Textform.
Es ist insbesondere Aspekten der Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen, d.h. eine Minimierung
des Verbrauchs von Energie und Ressourcen und eine möglichst geringe Belastung des
Naturhaushaltes sind anzustreben.
Zur ökologischen Beurteilung von Sanierungsverfahren liefern die Verfahrensbeschreibungen
im Anh. A-6 erste Hinweise. Darüber hinaus sind Hinweise zur Verbesserung der Nachhaltigkeit
im [Leitfaden Nachhaltiges Bauen] enthalten.
Abb. A-8 - 2 Ablauf der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im LAK Teil B