der Datensichtung und
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der Festlegung von Terminen für die weiteren Arbeitsschritte.
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die Ergebnisse der Zustandserfassung und -bewertung durch den Planer,
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die erhobenen Betriebsdaten (vgl. Kap. 4.1) durch den Betreiber (z.B. die hausverwaltende Dienststelle) und
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die Zielplanung (Nutzungskonzept) durch die Baudurchführende Ebene der Bauverwaltung
(z.B. Bauamt)
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Bestands- und Zustandserfassung sowie der
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Zustandsbewertung
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die Eigentümerin (z.B. BImA),
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die Fachaufsicht führende Ebene der Bauverwaltung (z.B. Oberfinanzdirektion),
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die verwaltenden Dienststellen (z.B. Kompetenzzentrum Baumanagement),
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die hausverwaltenden Dienststellen (z.B. Bundeswehr-Dienstleistungszentrum),
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den Nutzer (außer zur Vorbesprechung) und
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den Planer
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das POL-Leitbauamt
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des Planers TGA
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der für diesen Bereich zuständige Planer
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Besprechung bzw. Abstimmung
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