1.
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Fachgerechte Anpassung des Bearbeitungsumfangs an die entwässerungstechnischen Erfordernisse
von kleinen Liegenschaften unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Berücksichtigung
technischer Regelwerke.
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2.
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Vereinfachung und Optimierung der Verfahrensabläufe durch gemeinsame Beauftragung
von Teilleistungen, die denen des LAK Teil A und B entsprechen.
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die Art und den Umfang der hydraulischen Berechnungen,
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die Untersuchung von Sanierungsvarianten und die Bildung von Sanierungsabschnitten
sowie
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den Umfang der zu erstellenden Planunterlagen.
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Teilleistungen, die dem LAK Teil A entsprechen:
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Bestands- und Zustandserfassung
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bautechnische Zustandsbewertung
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Prüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit
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Teilleistungen, die dem LAK Teil B zur Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen entsprechen:
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Objektbezogene Festlegung der Sanierungsart
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Erläuterungsbericht (vgl. Anhang TS 3)
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Kurzfassung des LAK
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