 
               
               
               
               
               | 1.	 | Fachgerechte Anpassung des Bearbeitungsumfangs an die entwässerungstechnischen Erfordernisse
                              von kleinen Liegenschaften unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Berücksichtigung
                              technischer Regelwerke.
                            | 
| 2.	 | Vereinfachung und Optimierung der Verfahrensabläufe durch gemeinsame Beauftragung
                              von Teilleistungen, die denen des LAK Teil A und B entsprechen. 
                            | 
|  | die Art und den Umfang der hydraulischen Berechnungen, | 
|  | die Untersuchung von Sanierungsvarianten und die Bildung von Sanierungsabschnitten
                              sowie 
                            | 
|  | den Umfang der zu erstellenden Planunterlagen.  | 
|  | Teilleistungen, die dem LAK Teil A entsprechen: | 
|  | Bestands- und Zustandserfassung | 
|  | bautechnische Zustandsbewertung | 
|  | Prüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit  | 
|  | Teilleistungen, die dem LAK Teil B zur Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen entsprechen: | 
|  | Objektbezogene Festlegung der Sanierungsart | 
|  | Erläuterungsbericht (vgl. Anhang TS 3)
                            | 
|  | Kurzfassung des LAK  |