A-10.5 Meldewesen und Vorgehen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
Die Zentralvorschrift A1-2035/0-6002 regelt zentral für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Verteidigung das „Meldewesen und Vorgehen bei Unfällen mit wassergefährdenden
Stoffen“.
Hierbei wird zwischen Unfällen und Vorfällen im Grundbetrieb innerhalb und außerhalb
von Liegenschaften, die durch die Bundeswehr genutzt werden sowie im Einsatz (Einsatzliegenschaften)
unterschieden.
Der Muster-Notfallplan (Anlage 5.1 der Zentralvorschrift) für das „Vorgehen bei Unfällen
mit wassergefährdenden Stoffen in und außerhalb einer Liegenschaft“ ist durch das
regional zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum an die örtlichen Gegebenheiten
anzupassen.
Für eine Unfallmeldung ist das Formblatt Anlage 5.1.7 des Notfallplanes zu nutzen.
Zur schnellen Übersicht zu Meldekette und Maßnahmen ist die „Taschenkarte - Unfall
mit wassergefährdenden Stoffen“ (Anlage 5.1.4) verfügbar, die ebenso vom regional
zuständigen BwDLZ zu ergänzen ist.
Die Zentralvorschrift A1-2035/0-6002 steht als PDF-Dokument zur Verfügung.
Ferner stehen die Zentralvorschrift und ihre Anlagen sowohl in der Website der Fachinformation
Bundesbau (FIB) als auch im Regelungsportal der Bundeswehr zur Verfügung.
Der Muster-Notfallplan steht als Word-Datei zur Verfügung.