Zur Ermöglichung einer umfänglichen baulichen Zustandserfassung mittels optischer
Inspektion ist im Vorfeld eine Entfernung der Ablagerungen und Verschmutzungen durch
eine Kanalreinigung notwendig.
Kanalreinigungsrückstände sind überwachungsbedürftige Abfälle (Abfallschlüssel-Nr.
200306) und müssen nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz behandelt und nach
Möglichkeit einer Verwertung zugeführt werden.
Vor Beginn der Kanalreinigung sind Informationen zum baulichen Zustand der zu reinigenden
Haltungen einzuholen, um bei vorgeschädigten Kanälen eine Schadensausweitung bis hin
zum Einsturz des Kanals zu verhindern.
Während der Kanalreinigung muss der anfallende Abfall (Reinigungsrückstände) ständig
kontrolliert werden, um auf Anzeichen für stärkere Schäden am Kanal (z. B. Bruchstücke
des Kanals oder größere Mengen Bodenmaterial) rechtzeitig reagieren zu können.
Nachfolgende Reinigungsverfahren stehen zur Verfügung, wobei die Hochdruckreinigung
in 90% aller Fälle für die Reinigung als vorbereitende Maßnahme einer optischen Inspektion
eingesetzt wird. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.