BFR Abwasser
Hilfe · Kontakt · Datenschutz · Impressum
StartKapitelAnhängeMaterialienLinks
Sie sind hier: Startseite BFR Abwasser  > Anhänge  > A-2 Reinigung und Inspektion > A-2.1 Kanalreinigung
A-2.1 Kanalreinigung
Zur Ermöglichung einer umfänglichen baulichen Zustandserfassung mittels optischer Inspektion ist im Vorfeld eine Entfernung der Ablagerungen und Verschmutzungen durch eine Kanalreinigung notwendig.
Weitere Hinweise zur Kanalreinigung sind der [DIN EN 14654-1] sowie dem DWA-Regelwerk zu entnehmen ([DWA-A 147],[DWA-M 174], [DWA-M 197]).
Kanalreinigungsrückstände sind überwachungsbedürftige Abfälle (Abfallschlüssel-Nr. 200306) und müssen nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz behandelt und nach Möglichkeit einer Verwertung zugeführt werden.
Vor Beginn der Kanalreinigung sind Informationen zum baulichen Zustand der zu reinigenden Haltungen einzuholen, um bei vorgeschädigten Kanälen eine Schadensausweitung bis hin zum Einsturz des Kanals zu verhindern.
Während der Kanalreinigung muss der anfallende Abfall (Reinigungsrückstände) ständig kontrolliert werden, um auf Anzeichen für stärkere Schäden am Kanal (z. B. Bruchstücke des Kanals oder größere Mengen Bodenmaterial) rechtzeitig reagieren zu können.
Nachfolgende Reinigungsverfahren stehen zur Verfügung, wobei die Hochdruckreinigung in 90% aller Fälle für die Reinigung als vorbereitende Maßnahme einer optischen Inspektion eingesetzt wird. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
*
Hochdruckreinigung
*
Spülverfahren (Schwallspülung, Stauspülung)
*
Mechanische Reinigung (manuelle Reinigung, Spezialreinigungsgeräte)
*
Sonstige Verfahren (Chemische Verfahren, biologische Verfahren, Ultraschallverfahren)