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A-2.5 Dichtheitsprüfung
Nach Neubau oder Sanierung sowie im Rahmen der bautechnischen Zustandserfassung ist die Dichtheit von Kanälen und Leitungen sowie Schächten und Inspektionsöffnungen nachzuweisen. Die Prüfung auf Dichtheit zählt nach [DIN EN 752] zu den umweltrelevanten Untersuchungen. Eine besondere Bedeutung hat die Dichtheit beim Umgang mit Schmutzwasser, wassergefährdenden Stoffen und in Wasserschutzgebieten.
Für die Dichtheitsprüfung sind länderspezifische Wassergesetze und die in einigen Bundesländern bestehenden Eigenkontrollverordnungen sowie örtlichen Regelungen zu beachten. Außerdem bestimmen auch der Prüfanlass sowie Lage und Art der abwassertechnischen Anlage die Anwendung der Regelwerke (vgl. Tab. A-2 - 11).
Zur Dichtheitsprüfung gibt es eine Vielzahl von Normen und Regelwerken. Die in Tab. A-2 - 10 aufgeführten Regelwerke enthalten Prüfbestimmungen zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen für bestehende sowie neue und sanierte abwassertechnische Anlagen.
 
Tab. A-2 - 10 Bestehende Normen und Regelwerke zur Dichtheitsprüfung
Regelwerk
Titel
Datum
Neubau, Sanierung
Bestand
DIN EN 1610
Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen
12/15
X
 
DIN EN 12889
Grabenlose Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen
03/00
X
 
DWA-A 139
Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen
03/19
X
 
DWA-A 142
Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten
01/16
X
X
DIN 1986-30
Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil 30: Instandhaltung
02/12
 
X
DWA-M 149-6
Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 6: Druckprüfungen in Betrieb befindlicher Entwässerungssysteme mit Wasser oder Luft
08/16
 
X
DIN 12566-1
Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW - Teil 1: Werkmäßig hergestellte Faulgruben
12/16
X
 
Bei neu gebauten oder sanierten Anlagen ist eine Dichtheitsprüfung nach [DIN EN 1610] erforderlich. Diese kann mit Wasser- oder Luftdruck (Verfahren LA-LD, vgl. Tab. A-2 - 12) durchgeführt werden (DR1).
Anlässe und Fristen zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen von bestehenden abwassertechnischen Anlagen sind in [DIN 1986-30] enthalten. Demzufolge gilt z. B. für Anlagen zur Ableitung von häuslichem Abwasser außerhalb von Wassergewinnungsgebieten im Zuge der optischen Inspektion der Nachweis der Dichtheit als erbracht, wenn keine dichtheitsrelevanten Schäden und Fremdwassereintritte festgestellt wurden. Ist die optische Inspektion nicht durchführbar bzw. das Ergebnis nicht ausreichend aussagekräftig, muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden (DR2). Innerhalb der [DIN 1986-30] wird die Dichtheitsprüfung nach [DIN EN 1610] mit DR1 bezeichnet.
Die Dichtheitsprüfung nach [DIN 1986-30] erfolgt gegenüber der DIN EN 1610 mit verminderten Prüfdrücken und wird als vereinfachte Dichtheitsprüfung (DR2) bezeichnet (vgl. [DIN 1986-30], Tabelle 2 - Prüfverfahren, Zeitspannen und Anlässe für die Dichtheitsprüfung).
Dichtheitsprüfungen im Zusammenhang mit Schächten beinhalten auch die Prüfung von Inspektionsöffnungen. Vereinfachend werden Inspektionsöffnungen in den nachfolgenden Überschriften, Textabschnitten und Tabellen nicht immer explizit mit aufgeführt.
Prüfverfahren
Es werden zur Zeit folgende Prüfverfahren eingesetzt:
*
Wasserdruckprüfung
*
Luftüberdruckprüfung
*
Luftunterdruckprüfung
*
Infiltrationsprüfung
Art und Lage der abwassertechnischen Anlage
Für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen gelten in Abhängigkeit von Art und Lage der abwassertechnischen Anlage unterschiedliche Prüfungsanforderungen:
*
Art der abwassertechnischen Anlage
*
neue Abwasserkanäle und -leitungen sowie Schächte,
*
bestehende Abwasserkanäle und -leitungen sowie Schächte,
*
sanierte Abwasserkanäle, -leitungen und Schächte,
*
bestehende, nur abschnittsweise sanierte Abwasserkanäle, -leitungen und Schächte,
*
neue Rohrverbindungen,
*
bestehende Rohrverbindungen,
*
Pumpenschächte,
*
Abwassersammelgruben,
*
Kleinkläranlagen,
*
Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (vgl. Anh. A-10.3),
*
Abscheideranlagen für Fette (vgl. Anh. A-10.4).
*
Lage der abwassertechnischen Anlage
*
Grundleitungen unterhalb von Gebäuden,
*
vor und nach Behandlungsanlagen,
*
ober- und unterhalb des Grundwasserspiegels,
*
Abwasserkanäle und -leitungen sowie Schächte außerhalb und innerhalb von Wassergewinnungsgebieten.
Dichtheitsprüfung von vorgeschalteten Entwässerungsleitungen bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und Fette
Die Dichtheitsprüfung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und Fette sind in den Anhängen A-10.3.8, und A-10.4.8 geregelt.
Die einer Abscheideranlage für Leichtflüssigkeiten vorgeschalteten Entwässerungsleitungen sind gemäß [DIN 1986-30] Tabelle 2 auf Dichtheit nach [DIN EN 1610] bei Neubauabnahme und danach wiederkehrend zu prüfen (DR1, in Intervallen von 5 Jahren). Dabei ist die Dichtheitsprüfung der Entwässerungsleitungen nach Möglichkeit mit der Generalinspektion der Abscheideranlage zeitlich zu koordinieren und sollte bereits im Vorfeld durchführt worden sein. Entwässerungsrinnen vor Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten sind nach [DIN EN 1610] mittels Pegelmessung auf Dichtheit zu prüfen.
Bei Neubau sind die Ablaufleitung sowie die Schächte bis zum nächsten Sammelkanal nach [DIN EN 1610] zu prüfen.
Bei in Betrieb befindlichen Anlagen wird für den Nachweis der Dichtheit der Ablaufleitung bis zur nächsten Sammelleitung die Durchführung einer optischen Inspektion (KA) empfohlen. Bei Schäden, die eine Undichtigkeit vermuten lassen, ist zwingend eine Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 erforderlich.
Das Vorgehen ist ggf. mit der für das kommunale Satzungsrecht oder der für Wasserrechtsbescheide zuständigen Behörde abzustimmen.
Die einer Abscheideranlage für Fette vorgeschalteten Entwässerungsleitungen und Schächte sind nach [DIN 1986-100], Kapitel 13 (1) dem häuslichen Abwasser gleichgestellt. Sie sind somit vor Inbetriebnahme nach [DIN EN 1610] zu prüfen und wiederkehrend nach [DIN 1986-30], Tabelle 2 nach 30 bzw. 20 Jahren einer TV- Inspektion zu unterziehen. Gleiches gilt für die Ablaufleitungen. Aus Gründen der Betriebssicherheit sind im Bedarfsfall kürzere Inspektionsintervalle zu empfehlen.
Prüfanlass
Es sind neben Art und Lage der abwassertechnischen Anlage auch unterschiedliche Prüfungsanforderungen in Abhängigkeit des Prüfanlasses
*
erstmalige Prüfung im Rahmen einer Neubauabnahme,
*
Prüfung im Rahmen einer Gewährleistungsabnahme,
*
Prüfung im Rahmen einer Sanierungsabnahme oder
*
Wiederholungsprüfung im Bestand (z. B. im Rahmen der optischen Inspektion)
zu beachten.
Anwendung der Regelwerke
Der Prüfanlass sowie Lage und Art der abwassertechnischen Anlage bestimmen die Anwendung der Regelwerke (vgl. Tab. A-2 - 11).
Tab. A-2 - 11 Anwendungsfälle für bestehende Regelwerke
Regelwerke
Prüfanlass
Lage
Neubauabnahme
Sanierung (Reparatur)
Sanierung (Renovierung)
Sanierung (Erneuerung)
Gewährleistungsabnahme
Wiederkehrende Prüfung
Wassergewinnungsgebiete
Grundleitungen [DIN 1986-100]
Vor Behandlungsanlagen
Nach Behandlungsanlagen
DIN EN 1610
X
X1
X
X
X
X2
X
X
X
X
DIN EN 12889
X
 
 
X
X
 
 
X
 
 
DWA-A 139
X
X
X
X
X
X
X
X
DIN 1986-30
X
X
X
X
DWA-M 149-6
 
X5
 
 
 
X
X6
X7
 
X
Bei Reparatur vor Neubauabnahme und im Rahmen der Gewährleistung
Nur für bestehende Leitungen, Kanäle und Schächte in Wasserschutzzone II
Konkretisierung des Anwendungsbereichs der DIN EN 1610 (DR1)
Konkretisierung des Anwendungsbereichs DWA-M 149 Teil 6
Prüfung mit dem Verfahren, mit dem der Schaden vor der Sanierung festgestellt worden ist
Nur in Wasserschutzzone III
Nur bei Zweifel an der optischen Dichtheit
Für Dichtheitsprüfungen im Rahmen der Sanierungsabnahme werden
*
bei der Prüfung von sanierten Kanälen, Leitungen und Schächten die Prüfungsanforderungen der Neubauabnahme nach [DIN EN 1610] und
*
bei der Prüfung von bestehenden, nur abschnittsweise sanierten Kanälen, Leitungen und Schächten und unter Einbeziehung schadensfreier, nicht sanierter Abschnitte die Prüfungsanforderungen der Wiederholungsprüfung nach [DIN 1986-30]
empfohlen.