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Aufstellung eines Inspektionsplans unter Berücksichtigung der Belange des Betreibers
und des Nutzers
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Koordination von Reinigung und Inspektion
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Ggf. Reinigung durch den Betreiber veranlassen
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Hinweis auf Gefährdungen, befahrbare Abschnitte oder Abflusshindernisse
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Zugänglichkeit aller Schächte und Inspektionsöffnungen sicherstellen
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Abstimmung der Vorgehensweise, insbesondere bei unvollständigem Planmaterial (z. B.
bei verdeckten Schächten)
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Verhalten beim Auftreten von Scherben des Kanalmaterials in den Reinigungsrückständen
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