Die Reinigung und Inspektion wird von der örtlichen Bauüberwachung begleitet und koordiniert.
Nach Auftragsvergabe findet die Bauvorbesprechung unter Teilnahme des AG (Bauverwaltung),
des AN (Reiniger/Inspekteur), der örtl. Bauüberwachung (Baudurchführende Ebene der
Bauverwaltung, freiberuflich Tätiger), des Betreibers sowie des militärischen/zivilen
Nutzers statt.
In der Bauvorbesprechung sind insbesondere nachfolgende Punkte zu beachten:
Aufstellung eines Inspektionsplans unter Berücksichtigung der Belange des Betreibers
und des Nutzers
Koordination von Reinigung und Inspektion
Ggf. Reinigung durch den Betreiber veranlassen
Hinweis auf Gefährdungen, befahrbare Abschnitte oder Abflusshindernisse
Zugänglichkeit aller Schächte und Inspektionsöffnungen sicherstellen
Abstimmung der Vorgehensweise, insbesondere bei unvollständigem Planmaterial (z. B.
bei verdeckten Schächten)
Verhalten beim Auftreten von Scherben des Kanalmaterials in den Reinigungsrückständen
Für die an der Durchführung der Reinigungs- und Inspektionsmaßnahmen Beteiligten (AN
und örtliche Bauüberwachung) gelten folgende Hinweise:
Reinigung und optische Inspektion sind i.d.R. gemäß Leistungskatalog zu überwachen.
Demnach wird an den ersten beiden Tagen der optischen Inspektion eine ständige Begleitung
gefordert. Darüber hinaus findet eine kontinuierliche Kontrolle aller Leistungen aus
Reinigung und optischer Inspektion statt. Diese wird von der örtlichen Bauüberwachung
durchgeführt und umfasst insbesondere Kontrollen zur Einhaltung des Inspektionsplans,
der dem Objektzustand angepassten Untersuchungsgeschwindigkeit und zur Qualität der
Dokumentation.
Der AN hat der Bauüberwachung bereits innerhalb der ersten beiden Tage der Inspektion
Videobänder oder digitale Zustandsfilme, Zustandsgrafiken und Dateien in den geforderten
Formaten zu Prüfungszwecken zu übergeben.
Im Zusammenhang mit der anschließenden Prüfung der Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität
gemäß Anh. A-7 werden auch die DV-Schnittstellen des AN, der Bauüberwachung und des AG geprüft.
Dies kann auch vorab unter Zuhilfenahme der Beispieldatensätze (vgl. Anhang A-7.6) erfolgen. Spätestens am 3. Tag nach Beginn der Inspektion sind die Ergebnisse der
Überprüfung dem Inspekteur und dem AG mitzuteilen. Im weiteren Projektverlauf sind
Ergebnisse der Kontrollen jeweils nach spätestens 5 Arbeitstagen vorzulegen.
Bei der Überprüfung analoger Videobänder ist besonders auf die richtige Aufzeichnung
des Time-Code zu achten (Ausschlag des rechten Videokanals). Bei der Überprüfung digitaler
Zustandsfilme ist besonders auf die vereinbarte Videoqualität zu achten (vgl. Anh.
A-2.3.8).
Werden Abweichungen zwischen den Planunterlagen (vorläufiger Lageplan „Bestand Abwasser“)
und der Örtlichkeit (Ist-Zustand) festgestellt, sind diese zwischen AN und der örtlichen
Bauüberwachung zeitnah zu klären. Der AN hat alle Abweichungen in die ihm vorliegenden
Bestandspläne einzutragen.