|
|
Aufstellung eines Inspektionsplans unter Berücksichtigung der Belange des Betreibers
und des Nutzers
|
|
|
Koordination von Reinigung und Inspektion
|
|
|
Ggf. Reinigung durch den Betreiber veranlassen
|
|
|
Hinweis auf Gefährdungen, befahrbare Abschnitte oder Abflusshindernisse
|
|
|
Zugänglichkeit aller Schächte und Inspektionsöffnungen sicherstellen
|
|
|
Abstimmung der Vorgehensweise, insbesondere bei unvollständigem Planmaterial (z. B.
bei verdeckten Schächten)
|
|
|
Verhalten beim Auftreten von Scherben des Kanalmaterials in den Reinigungsrückständen
|