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A-2.6 Bauüberwachung
Die Reinigung und Inspektion wird von der örtlichen Bauüberwachung begleitet und koordiniert. Nach Auftragsvergabe findet die Bauvorbesprechung unter Teilnahme des AG (Bauverwaltung), des AN (Reiniger/Inspekteur), der örtl. Bauüberwachung (Baudurchführende Ebene der Bauverwaltung, freiberuflich Tätiger), des Betreibers sowie des militärischen/zivilen Nutzers statt.
In der Bauvorbesprechung sind insbesondere nachfolgende Punkte zu beachten:
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Aufstellung eines Inspektionsplans unter Berücksichtigung der Belange des Betreibers und des Nutzers
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Koordination von Reinigung und Inspektion
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Ggf. Reinigung durch den Betreiber veranlassen
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Hinweis auf Gefährdungen, befahrbare Abschnitte oder Abflusshindernisse
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Zugänglichkeit aller Schächte und Inspektionsöffnungen sicherstellen
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Abstimmung der Vorgehensweise, insbesondere bei unvollständigem Planmaterial (z. B. bei verdeckten Schächten)
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Verhalten beim Auftreten von Scherben des Kanalmaterials in den Reinigungsrückständen
Für die an der Durchführung der Reinigungs- und Inspektionsmaßnahmen Beteiligten (AN und örtliche Bauüberwachung) gelten folgende Hinweise:
Die örtliche Bauüberwachung begleitet die Inspektionsleistungen fortlaufend ab Beginn der Maßnahme. Dazu gehört die kontinuierliche Überprüfung der Ergebnisse aus optischer Inspektion. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Kontrollen zur Einhaltung des Inspektionsplans, der dem Objektzustand angepassten Untersuchungsgeschwindigkeit und der Qualität der Dokumentation.
Der AN hat der Bauüberwachung bereits innerhalb der ersten beiden Tage der Inspektion digitale Zustandsfilme, Zustandsgrafiken und Dateien in den geforderten Formaten zu Prüfungszwecken zu übergeben.
Spätestens am 3. Tag nach Beginn der Inspektion sind die Ergebnisse der Überprüfung dem Inspekteur und dem AG mitzuteilen. Festgestellte Datenfehler und qualitative Mängel sind sofort zu beheben. Im weiteren Projektverlauf sind Ergebnisse der Kontrollen jeweils nach spätestens 5 Arbeitstagen vorzulegen.
Bei der Überprüfung digitaler Zustandsfilme ist besonders auf die vereinbarte Videoqualität zu achten (vgl. Anh. A-2.3.9).
Werden Abweichungen zwischen den Planunterlagen (vorläufiger Lageplan „Bestand Abwasser“) und der Örtlichkeit (Ist-Zustand) festgestellt, sind diese zwischen AN und der örtlichen Bauüberwachung zeitnah zu klären. Der AN hat alle Abweichungen in die ihm vorliegenden Bestandspläne einzutragen.