 
               
               
               
               
               |  | Aufstellung eines Inspektionsplans unter Berücksichtigung der Belange des Betreibers
                              und des Nutzers
                            | 
|  | Koordination von Reinigung und Inspektion | 
|  | Ggf. Reinigung durch den Betreiber veranlassen | 
|  | Hinweis auf Gefährdungen, befahrbare Abschnitte oder Abflusshindernisse | 
|  | Zugänglichkeit aller Schächte und Inspektionsöffnungen sicherstellen | 
|  | Abstimmung der Vorgehensweise, insbesondere bei unvollständigem Planmaterial (z. B.
                              bei verdeckten Schächten)
                            | 
|  | Verhalten beim Auftreten von Scherben des Kanalmaterials in den Reinigungsrückständen |