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A-2.3.8 Bild- und Videodokumentation
Im Rahmen der optischen Inspektion sind neben der Protokollierung des Istzustandes die festgestellten Schäden anhand von Fotos oder Filmaufnahmen zu dokumentieren.
Neben den Anforderungen an die technische Ausrüstung müssen die Videos mit Einblendungen versehen sein, damit eine geordnete Identifikation der Informationen möglich ist. Die Einblendungen auf den digitalen Videos werden wie folgt unterschieden:
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Dauereinblendungen (permanent sichtbare Einblendungen):
Time-Code, Stationierung, Untersuchungsrichtung, Bezeichnung Zulaufknoten, Bezeichnung Ablaufknoten, Datum, Uhrzeit und Datenträger-Nr.
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Einmalige Einblendungen am Beginn einer Haltungs- bzw. Leitungsinspektion:
Name der Inspektionsfirma, Liegenschaftsbezeichnung, Straßenname, Material und Durchmesser
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Einblendungen zur Zustandsbeschreibung:
Zustandsbeschreibung im Langtext, numerischer Zusatz gemäß Anh. A-2.3.7, die Lage im Querschnitt nach Zifferblatt-Notation, Kommentar als Freitext und bei Bedarf die Foto-Nr.
Jede Einblendung muss mindestens für 5 Sekunden sichtbar bleiben. Die Farbe der Einblendung muss sich vom jeweiligen Hintergrund abheben.
Die in der Bauverwaltung des Bundes und der Länder eingeführte Erfassungssoftware BaSYS (vormals KanDATA-Windows) unterstützt die Ausgabe von Zustandsgrafiken für Haltungen, Leitungen und Schächte sowie die direkte Ansteuerung von digitalen Zustandsfilmen. Voraussetzung hierfür ist eine fehlerfreie gemäß den Anforderungen (vgl. Anh. A-2.3.3) durchgeführte Dokumentation der Zustandsdaten sowie deren Synchronisation mit digitalen Zustandsfilmen.
Anforderungen an digitale Bilddateien
Bei der Beauftragung von digitalen Bilddateien sollte folgende Mindestqualität vereinbart werden:
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Auflösung: 1280 x 1024 Bildpunkte
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Farbtiefe: 24 bit (RGB-Echtfarben)
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empfohlenes Bildformat: JPEG-Format der Joint Photographic Experts Group.
Anforderungen an digitale Zustandsfilme
Bei der Ausschreibung von digitalen Zustandsfilmen ist zu vereinbaren:
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Für jedes inspizierte Objekt ist jeweils eine eigene Filmdatei zu erstellen.
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Bei Aufzeichnung eines Time-Code sind die digitalen Zustandsfilme vollständig mit den Zustandsdaten unter Verwendung des Datenbereiches „Filme“ in einem Zustandsdatenkollektiv (vgl. Anh. A-7.5) zu synchronisieren.
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Die Wiederholrate der Bilddarstellung (fps) muss unabhängig vom digitalen Videoformat konstant 25 Bilder pro Sekunde betragen.
Videoformate
Aufgrund der Vielzahl an Kompressionsverfahren zur Reduzierung der Datenmenge bei digitalen Videoaufzeichnungen, ergeben sich nicht unerhebliche Unterschiede bei der Qualität der Aufzeichnungen. Zur Erreichung der geforderten Bildqualität sind Mindestanforderungen einzuhalten.
Die erforderliche Mindestqualität bei digitalen Aufzeichnungen wird im MPEG2-Format mit einer Bildübertragungsrate von 4 Mbit/s oder im MPEG4-Format mit variabler Bildübertragungsrate unter Vorgabe der Bildgröße und der Bildkomprimierung erzielt (Bitrate mindestens 3 Mbit/s). Die Bildauflösung der Kamera ist an die Größe des Inspektionsobjekts anzupassen, wobei die vertikale Auflösung der lichten Höhe in mm des untersuchten Objektes entspricht. Eine Mindestauflösung von 400 x 300 Pixel darf nicht unterschritten werden. Es wird empfohlen eine Auflösung von 1920 x 1080 Pixel zu verwenden.
Folglich ist vor Beginn der Inspektion die tatsächliche Qualität in Abhängigkeit des Kompressionsverfahrens zu prüfen und freizugeben.
Elektronischer Kanalspiegel
Bei der Verwendung eines elektronischen Kanalspiegels als ergänzende Unterstützung zur optischen Inspektion wird eine Full-HD-Auflösung (1920 x 1080 Pixel) empfohlen. Üblich ist der Industriestandard MPEG 4 AVC/H.264.