Zielgröße der Nachweisführung ist die Einhaltung einer ausreichenden Entwässerungssicherheit
und eine „weitgehende Vermeidung von Schäden durch Überflutungen und Vernässungen
infolge von Niederschlagsabflüssen“ (DWA-A 118). Der Nachweis wird als Überstau- oder
Überflutungsnachweis geführt.
Der Überstau- und Überflutungsnachweis auf Grundlage einer hydrodynamischen Einzelsimulation
ist unter Belastung von Modellregen zu führen. Die Auswahl des Modellregens für die
Untersuchung der Überstau- und Überflutungswahrscheinlichkeiten sowie der Überstauvolumina
richtet sich nach Tab. A-4 - 5, auf Grundlage der [DIN EN 752] beziehungsweise des [DWA-A 118].
Überstaunachweis
Ein Überstau liegt vor, wenn der berechnete Wasserstand ein vorgegebenes Bezugsniveau
überschreitet. Dieses Bezugsniveau kann die Geländeoberkante (GOK), aber auch ein
darunter liegendes Niveau sein.
Der Überstaunachweis mit einer hydrodynamischen Seriensimulation wird geführt, indem
durch statistische Auswertung der Simulationsergebnisse gezeigt wird, dass die vorgegebenen
Überstauhäufigkeiten gem. Tab. A-4 - 6 rechnerisch an keinem Schacht des Kanalnetzes überschritten werden.
Der Überstaunachweis mit Modellregen wird geführt, indem gezeigt wird, dass der Modellregen
ohne Überstau abgeleitet wird.
Überflutungsnachweis
Eine Überflutung liegt vor, wenn Schmutzwasser und/oder Regenwasser aus einem Entwässerungssystem
entweichen oder nicht in dieses eintreten können und entweder auf der Oberfläche verbleiben
oder in Gebäude eindringen.
Nach [ATV-DVWK-Kommentar zum A 118] wird der Zustand der Überflutung auf die „Nichterfüllung ... der Vermeidung von Schäden
durch Überflutungen und Vernässungen sowie der Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit der
Siedlungs- und Verkehrflächen bezogen“. Demnach ist eine Überflutung gegeben, wenn
Schädigungen oder
nicht hinnehmbare Funktionsbeeinträchtigungen
auftreten. Der Austritt von Wasser aus dem Kanalnetz z. B. auf eine Straße erfüllt
demnach den Tatbestand der Überflutung nicht, wenn keine Schädigungen oder keine nicht
hinnehmbaren Funktionsbeeinträchtigungen davon ausgehen.
Für den Überflutungsnachweis ist daher vorab auf Grundlage örtlicher Gegebenheit die
Wassermenge festzulegen, die rechnerisch an einem Schacht austreten kann, ohne dass
davon eine Gefährdung ausgeht. Die Entwässerung überfluteter Flächen muss dabei gewährleistet
sein.
Ein Überflutungsnachweis kann also nur mit genauer Kenntnis der Flächen, die überflutet
werden können, geführt werden. Dazu gehören z. B. detaillierte Informationen über
die Topographie, die Flächennutzung und das Schadenspotenzial. Der Überflutungsnachweis
ist mit erheblichem Bearbeitungsaufwand verbunden. In Einzelfällen ist jedoch auch
aus ökonomischen Gründen zu prüfen, ob der rechnerisch ermittelte Austritt einer bestimmten
Wassermenge an einem bestimmten Schacht zugelassen werden kann.
Der Überflutungsnachweis mit einer hydrodynamischen Seriensimulation wird geführt,
indem durch statistische Auswertung der Simulationsergebnisse gezeigt wird, dass die
vorgegebenen Überflutungshäufigkeiten gem. Tab. A-4 - 6 rechnerisch an keinem Schacht überschritten werden.
Der Überflutungsnachweis mit Modellregen wird geführt, indem gezeigt wird, dass der
Modellregen entweder ohne Überstau abgeleitet wird, oder die berechneten Überstauereignisse
in keinem Fall zu Überflutungen führen.
Zur quantitativen Bewertung eines Überstauereignisses wird anhand der hydrodynamischen
Kanalnetzberechung das Überstauvolumen an den Schachtbauwerken ermittelt. In einem
weiteren Schritt kann unter Beachtung
des Überstauvolumens,
der Oberflächentopografie,
der Speicher- und Ableitungsmöglichkeiten an der Oberfläche
das Schadenspotential eines Überstauereignisses qualitativ beurteilt werden. Überstauwassermengen
von weniger als 1,5 m³ können im Rahmen eines Überflutungsnachweises i.d.R. vernachlässigt
werden.
Überflutungsprüfung ohne Einsatz von Simulationsmodellen
Erfolgt die Bemessung bei Neubau oder Sanierung von Entwässerungssystemen in kleinen
Liegenschaften oder in großen Liegenschaften im Gebäudeanschlussbereich ohne den Einsatz
von Simulationsmodellen, ist bei Besorgnis fehlender Sicherheiten eine Überflutungsprüfung
(vergleiche [Arbeitsbericht der DWA-AG ES-2.6, 2013]) in Anlehnung an die DIN 1986-100 [DIN 1986-100] durchzuführen (Die DIN 1986-100 spricht in diesem Zusammenhang von einem Überflutungsnachweis).
Die für die Prüfung erforderliche Berechnung des Überflutungs- / Rückhaltevolumens
(VRück) erfolgt nach DIN 1986-100 Gl. 18. Die Prüfung ist in Abhängigkeit der örtlichen
Verhältnisse und ggf. für Teile des Entwässerungssystems durchzuführen, an denen das
Abwasser aus dem System heraustreten kann (Entspannungspunkt). Die Jährlichkeit des
Bemessungsregens für die Überflutungsprüfung ist in Abhängigkeit des Schutzbedürfnisses
der baulichen Anlage nach Tab. A-4 - 5 festzulegen. In Abstimmung mit den beteiligten Ebenen kann im Einzelfall ein abweichendes
Schutzbedürfnis festgelegt werden.