BFR Abwasser
Hilfe · Kontakt · Datenschutz · Impressum
StartKapitelAnhängeMaterialienLinks
Sie sind hier: Startseite BFR Abwasser  > Anhänge  > A-3 Zustandsklassifizierung und -bewertung > A-3.1 Bautechnische Zustandsklassifizierung und -bewertung > A-3.1.3 Zustandsbeurteilung
A-3.1.3 Zustandsbeurteilung
Mit der Zustandsbeurteilung erfolgt die Verdichtung der Klassifizierungs- und Bewertungsergebnisse auf das Objekt. Objekte sind die im Rahmen der generellen Planung (Liegenschaftsbezogene Abwasserentsorgungskonzepte) auf Grundlage von Zustandsbeschreibungen gem. DIN EN 13508-2 zu beurteilenden abwassertechnischen Anlagen
*
Haltungen,
*
Leitungen und
*
Schächte.
Die Beurteilung des Objektes erfolgt Schutzziel übergreifend zur Aufstellung einer Prioritätenliste der Sanierungsbedürftigkeit. Hierzu werden
*
der größte Einzelschaden aus Zustandsklassifizierung und -bewertung,
*
die Dichte, das Ausmaß sowie die Längenausdehnung aller Einzelschäden
eines Objektes berücksichtigt.
Vorläufige Objektzahl
Zur Ermittlung des größten Einzelschadens eines Objektes wird für jeden Einzelschaden die maximale, endgültige Einzelschadenszahl MaxSZE herangezogen. Die vorläufige Objektzahl OZV entspricht der größten maximalen, endgültigen Einzelschadenszahl eines Objektes.
Schadenslängenzahl
Zur Berücksichtigung der Schadenssituation des gesamten Objektes wird für jeden Einzelschaden das Produkt der maximalen, endgültigen Einzelschadenszahl MaxSZE mit der zugehörigen Längenausdehnung dL in Metern berechnet. Für Kanäle und Leitungen ist die horizontale und für Schächte die vertikale Längenausdehnung zu verwenden. Punktuelle Schäden von Haltungen und Leitungen werden mit einer Schadenslänge von 0,3 m, punktuelle Schäden von Schächten mit einer Schädenslänge von 0,5 m (jeweils Grenze zwischen Punkt- und Streckenschaden) berücksichtigt. Die Summe der Produkte über n Einzelschäden ergibt die objektbezogene Schadenslängenzahl SLZ.
Schadenslänge SL
Mit der Schadenslänge SL werden in Abhängigkeit von
*
der Schadenslängenzahl SLZ
*
der vorläufigen Objektzahl OZV sowie
*
der Länge HL in [m] (Untersuchungslänge bei Haltungen und Leitungen, Schachttiefe bei Schächten)
Zusatzpunkte gem. Abb. A-3 - 2 und Tab. A-3 - 6 zur Berücksichtigung der Schadensdichte bestimmt.
Abb. A-3 - 2 Funktion zur Ermittlung der Zusatzpunkte SL (Schadenslänge)
Tab. A-3 - 6 Gleichungen zur Ermittlung der Zusatzpunkte SL (Schadenslänge)
Endgültige Objektzahl
Die endgültige Objektzahl OZE ergibt sich zu
Objektklasse
Die Ermittlung der Objektklasse OK erfolgt anhand der in Tab. A-3 - 7 definierten Klassengrenzen.
Tab. A-3 - 7 Ermittlung der Objektklasse
Endgültige Objektzahl
Objektklasse
0
01
10 - 99
1
100 -199
2
200 - 299
3
300 - 399
4
400
5
Objekte, die inspiziert wurden, aber keinerlei Schäden aufweisen, erhalten die Objektklasse 0!
Die Objektklasse gibt in genereller Form Auskunft über die Sanierungsdringlichkeit abwassertechnischer Anlagen. Hinweise zur Interpretation der Objektklasse sind im Anh. A-3.1.6 enthalten.