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A-3.1.6 Hinweise zur Interpretation der Ergebnisse
Die Bedeutung der Objektklassen (vgl. A-3.1.3) gibt gem. Tab. A-3 - 9 grob Auskunft über die Sanierungsbedürftigkeit.
Tab. A-3 - 9 Bedeutung der Objektklassen
Objektklasse
Bedeutung
Klasse 0
schadensfrei, kein Handlungsbedarf
Klasse 1
geringfügige Schäden, ohne unmittelbar festzulegenden Handlungsbedarf
Klasse 2
langfristiger Handlungsbedarf
Klasse 3
mittelfristiger Handlungsbedarf
Klasse 4
kurzfristiger Handlungsbedarf
Klasse 5
umgehender Handlungsbedarf (i.d.R. Sofortmaßnahme)
Prioritätenliste
Aus den Objektklassen kann eine Prioritätenliste abgeleitet werden, die
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einen grob abgestuften Überblick über den Zustand des Entwässerungssystems und
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eine Rangfolge über die Sanierungsbedürftigkeit der abwassertechnischen Anlagen
beinhaltet. Aus der Prioritätenliste ist aber weder die zeitliche Abfolge von Sanierungsmaßnahmen noch ein konkretes Bauprogramm oder eine konkrete Sanierungsplanung ableitbar. Für ein konkretes Bauprogramm sind weitere Randbedingungen, wie z.B.:
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Baumaßnahmen anderer Leitungsträger,
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hydraulische Missstände,
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Zusammenfassung mehrerer sanierungsbedürftiger abwassertechnischer Anlagen zu einer Maßnahme,
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verkehrstechnische Belange,
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Strukturverbesserungen im Kanalnetz und
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Erschließungsmaßnahmen
zu berücksichtigen.
Unabhängig von der ermittelten Priorität sind Sofortmaßnahmen für diejenigen Zustände einzuleiten, die nach dem Grundsatz der Besorgnis unverzügliches Handeln erfordern. Dies sind z.B.:
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Beeinträchtigungen, die die betriebliche Funktion aufheben,
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Schäden in Wasserschutzzone II oder im nahen Einzugsbereich von Heil- und Mineralquellen, die die Dichtheit des Kanals auch nur annähernd in Frage stellen,
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Grundwasserbeeinträchtigungen durch austretendes Abwasser,
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Aufhebung der statischen Funktion des Rohrkörpers, die zu Situationen mit Einsturzgefahr führen, hierzu gehören:
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Grundwassereinbruch mit Bodeneintrag
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Hohlraumbildung im Kanalbereich
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Straßeneinbruch im Kanalbereich