Objektklasse
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Bedeutung
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Klasse 0
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schadensfrei, kein Handlungsbedarf
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Klasse 1
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geringfügige Schäden, ohne unmittelbar festzulegenden Handlungsbedarf
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Klasse 2
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langfristiger Handlungsbedarf
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Klasse 3
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mittelfristiger Handlungsbedarf
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Klasse 4
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kurzfristiger Handlungsbedarf
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Klasse 5
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umgehender Handlungsbedarf (i.d.R. Sofortmaßnahme)
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einen grob abgestuften Überblick über den Zustand des Entwässerungssystems und
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eine Rangfolge über die Sanierungsbedürftigkeit der abwassertechnischen Anlagen
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Baumaßnahmen anderer Leitungsträger,
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hydraulische Missstände,
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Zusammenfassung mehrerer sanierungsbedürftiger abwassertechnischer Anlagen zu einer
Maßnahme,
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verkehrstechnische Belange,
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Strukturverbesserungen im Kanalnetz und
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Erschließungsmaßnahmen
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Beeinträchtigungen, die die betriebliche Funktion aufheben,
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Schäden in Wasserschutzzone II oder im nahen Einzugsbereich von Heil- und Mineralquellen,
die die Dichtheit des Kanals auch nur annähernd in Frage stellen,
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Grundwasserbeeinträchtigungen durch austretendes Abwasser,
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Aufhebung der statischen Funktion des Rohrkörpers, die zu Situationen mit Einsturzgefahr
führen, hierzu gehören:
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Grundwassereinbruch mit Bodeneintrag
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Hohlraumbildung im Kanalbereich
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Straßeneinbruch im Kanalbereich
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