Die nachfolgend aufgeführten Sanierungsverfahren für Leitungen beziehen sich i. d.
R. auf Nennweiten im Bereich von DN 100 bis DN 200.
Für die Sanierung von Leitungen können zum Teil die Sanierungsverfahren für nicht
begehbare Kanäle eingesetzt werden. Einsatzgrenzen ergeben sich i. d. R. aufgrund
der Netzstruktur, der Lage bzw. des Verlaufs der Leitungen und insbesondere unterhalb
von Gebäuden, z. B.
hohe Anzahl von Verzweigungen und Bogenformteilen;
keine geradlinigen Leitungsverläufe;
eingeschränkte Zugänglichkeiten (ausreichend große Schächte oft nur einseitig vorhanden,
ggf. können Inspektionsöffnungen innerhalb der Gebäude zum Einsetzen der Technik verwendet
werden).
Für die Sanierung von Leitungen ist eine vollständige Bestandsdokumentation (Leitungsverlauf,
vorhandene Abzweige und Netzverbindungen) erforderlich. Diese ist im Rahmen einer
vorab durchzuführenden optischen Inspektion zu erstellen.
Insbesondere für den Einsatz von Reparaturverfahren (mit Ausnahme der Flutung) ist
ein weitestgehend geradliniger Leitungsverlauf zwischen Schacht bzw. Inspektionsöffnung
und Schadensstelle sowie teilweise ein Mindestdurchmesser von DN 150 erforderlich.
Ein technologisch weiterhin nicht ausreichend gelöstes Problemfeld stellen Leitungsverzweigungen
dar. Nach dem Einbau eines Liners lassen sich Direktanschlüsse an Leitungen i. d.
R. zwar wieder öffnen (Fräsgeräte), aber nicht in jedem Fall wasserdicht an z. B.
einen Schlauch- oder Rohrliner anbinden. Dies kann derzeit oft nur in offener Bauweise
sichergestellt werden.
Verfahrenstabelle
Eine Übersicht aller Sanierungsverfahren für Leitungen steht als Excel-Datei zur Verfügung.