Die Renovierung von Leitungen ist insbesondere zur Sanierung von Einzelsträngen, möglichst
ohne weitere Anschlüsse oder Verzweigungen, geeignet. Besteht Anspruch auf physikalische
Dichtheit (Druckprüfung), stellen Renovierungsverfahren zur Anschlussanbindungen im
Leitungsbereich zumeist keine zuverlässige Lösung dar.
Vgl. auch Hinweise zu nicht begehbaren Kanälen in Anh. A-6.2.2, Abschnitt „Allgemeines“.