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A-6.4.1 Reparaturverfahren
Allgemeines
Für die Reparatur von Leitungen sollten insbesondere im Kleinrohrbereich (DN 100 bis DN 200) keine starken Versätze und Auswinkelungen vorliegen, da die Techniksysteme (z. B. Injektionsgeräte, Kurzliner, Manschetten) dadurch ggf. nicht bis an die Einsatzstelle geschoben werden können. Einzelschäden sollten optisch erkennbar sein und die Leitungen nicht im Grundwasserbereich liegen (Anforderung: optische Dichtheit) sofern nicht ein Injektionsverfahren zum Einsatz gelangen kann.
Vgl. auch Hinweise zu nicht begehbaren Kanälen in Anh. A-6.2.1, Abschnitt „Allgemeines“.
Reparatur durch Injektion
Vgl. Hinweise zu nicht begehbaren Kanälen in Anh. A-6.2.1, Abschnitt „Reparatur durch Injektion“.
Reparatur mit vor Ort
härtenden Bauteilen
Vgl. Hinweise zu nicht begehbaren Kanälen in Anh. A-6.2.1, Abschnitt „Reparatur mit vor Ort härtenden Bauteilen, z. B. Kurzliner, Hutprofil, T-Stück“.
Reparatur mit
Innenmanschetten
Vgl. Hinweise zu nicht begehbaren Kanälen in Anh. A-6.2.1, Abschnitt „Reparatur im Spachtel- oder Verpressverfahren“.
Reparatur mit anderen Reparaturverfahren: Partielle Erneuerung
Vgl. Hinweise zu nicht begehbaren Kanälen in Anh. A-6.2.1, Abschnitt „Reparatur mit anderen Reparaturverfahren“.