Für die Reparatur von Leitungen sollten insbesondere im Kleinrohrbereich (DN 100 bis
DN 200) keine starken Versätze und Auswinkelungen vorliegen, da die Techniksysteme
(z. B. Injektionsgeräte, Kurzliner, Manschetten) dadurch ggf. nicht bis an die Einsatzstelle
geschoben werden können. Einzelschäden sollten optisch erkennbar sein und die Leitungen
nicht im Grundwasserbereich liegen (Anforderung: optische Dichtheit) sofern nicht
ein Injektionsverfahren zum Einsatz gelangen kann.
Vgl. auch Hinweise zu nicht begehbaren Kanälen in Anh. A-6.2.1, Abschnitt „Allgemeines“.