Vgl. Hinweise zu nicht begehbaren Kanälen in Anh. A-6.2.3, Abschnitt „Allgemeines“.
Grundleitungen
Die Erneuerung von nicht oder nur schwer zugänglichen Grundleitungen ist i. d. R.
eine sehr aufwendige und kostenintensive Sanierungsmaßnahme. Eine Alternative zur
Erneuerung stellt die Verlegung als Sammelleitung innerhalb des Gebäudes dar (vgl.
Kap. 3.2.1, Abschnitt (14)). Defekte Grundleitungen können dadurch außer Betrieb genommen und stillgelegt werden.
Ist eine Erneuerung von Grundleitungen unvermeidbar, sollte nach Möglichkeit eine
Bereinigung der Netzstrukturen angestrebt werden und im Bereich von Verzweigungen
und Anschlüssen Wartungsöffnungen (i. d. R. mindestens LW 400) vorgesehen werden.