BFR Abwasser
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A-6.1 Hinweise zur baulichen Sanierung von
Kanälen, Leitungen und Schächten
A-6.1.1 Planungsgrundsätze
Abwasseranlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten (§ 60 Abs. 1 WHG).
Hiernach ist der Betreiber einer Abwasseranlage verpflichtet, diese regelmäßig zu überwachen. Werden dabei Schäden festgestellt, die den Kanalbetrieb oder die Umwelt negativ beeinflussen, ist der Betreiber weiterhin verpflichtet, die Schäden zu sanieren (vgl. § 60 Abs. 2 WHG).
Gemäß [DIN EN 752] müssen die Leistungsanforderungen an ein saniertes System denen an ein neues System entsprechen. Entsprechend gelten die Anforderungen für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen gemäß Kapitel 3 der BFR Abwasser. Infolge von Sanierungsmaßnahmen darf gemäß § 48 Abs. 1 WHG keine schädliche Verunreinigung des Grundwassers zu besorgen sein.
Planungsprozess
Der erforderliche Planungsprozess für die ganzheitliche bauliche Sanierung ist in [DIN EN 14654-2] in Verbindung mit [DWA-A 143-1] abgebildet. Das [DWA-A 143-21] stellt die Planungs- und Überwachungsleistungen für die bauliche Sanierung von Entwässerungssystemen über alle Planungsstufen dar.
Anforderung an die Planenden
Bei Planungsaufgaben, die sich von Planungsbeginn bis zur Bauabnahme über mehrere Jahre erstrecken, müssen die Planenden den Auftraggeber umfassend beraten. Sie müssen dem Auftraggeber u. a. und ggf. wiederkehrend verdeutlichen, welche Leistungen zusätzlich erforderlich sind, um den Planungsauftrag sachgerecht abschließen zu können. Die Planenden haben hierbei auch auf zwischenzeitlich eingeführte Veränderungen im technischen Regelwerk mit Einfluss auf bereits erbrachte Planungsleistungen hinzuweisen, damit der Auftraggeber entscheiden kann, ob er bereits erbrachte Leistungen zur Aktualisierung wiederholt erbringen lässt (gesonderter Vergütungsanspruch) oder im anderen Fall bewusst das ggf. damit verbundene Risiko für sich übernimmt. Hiervon betroffen können z.B. die Änderung von Bemessungsrichtlinien in der Statik oder der hydraulischen Berechnung sein.