A-6.1 Hinweise zur baulichen Sanierung von Kanälen, Leitungen und Schächten
A-6.1.1 Planungsgrundsätze
Abwasseranlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten,
zu betreiben und zu unterhalten (§ 60 Abs. 1 WHG).
Hiernach ist der Betreiber einer Abwasseranlage verpflichtet, diese regelmäßig zu
überwachen. Werden dabei Schäden festgestellt, die den Kanalbetrieb oder die Umwelt
negativ beeinflussen, ist der Betreiber weiterhin verpflichtet, die Schäden zu sanieren
(vgl. § 60 Abs. 2 WHG).
Gemäß [DIN EN 752] müssen die Leistungsanforderungen an ein saniertes System denen an ein neues System
entsprechen. Entsprechend gelten die Anforderungen für die Planung und Ausführung
von Baumaßnahmen gemäß Kapitel 3 der BFR Abwasser. Infolge von Sanierungsmaßnahmen darf gemäß § 48 Abs. 1 WHG keine
schädliche Verunreinigung des Grundwassers zu besorgen sein.
Planungsprozess
Der erforderliche Planungsprozess für die ganzheitliche bauliche Sanierung ist in
[DIN EN 14654-2] in Verbindung mit [DWA-A 143-1] abgebildet. Das [DWA-A 143-21] stellt die Planungs- und Überwachungsleistungen für die bauliche Sanierung von Entwässerungssystemen
über alle Planungsstufen dar.
Anforderung an die Planenden
Bei Planungsaufgaben, die sich von Planungsbeginn bis zur Bauabnahme über mehrere
Jahre erstrecken, müssen die Planenden den Auftraggeber umfassend beraten. Sie müssen
dem Auftraggeber u. a. und ggf. wiederkehrend verdeutlichen, welche Leistungen zusätzlich
erforderlich sind, um den Planungsauftrag sachgerecht abschließen zu können. Die Planenden
haben hierbei auch auf zwischenzeitlich eingeführte Veränderungen im technischen Regelwerk
mit Einfluss auf bereits erbrachte Planungsleistungen hinzuweisen, damit der Auftraggeber
entscheiden kann, ob er bereits erbrachte Leistungen zur Aktualisierung wiederholt
erbringen lässt (gesonderter Vergütungsanspruch) oder im anderen Fall bewusst das
ggf. damit verbundene Risiko für sich übernimmt. Hiervon betroffen können z.B. die
Änderung von Bemessungsrichtlinien in der Statik oder der hydraulischen Berechnung
sein.