Die nachfolgend aufgeführten Sanierungsverfahren für Schächte beziehen sich auf begehbare
Schächte i. d. R. ab LW 1000.
Zur Feststellung der Sanierbarkeit bzw. um ein geeignetes Sanierungsverfahren aus
den festgestellten Schäden ableiten zu können, ist insbesondere bei Schächten im Bedarfsfall
eine quantitative Zustandserfassung (Überprüfung der Bausubstanz auf deren Tragfähigkeit
durch eine Material- und Werkstoffuntersuchung) zu empfehlen (vgl. Anh. A-2.4).
Ob Renovierungsmaßnahmen an Schächten (insbesondere Beschichtungsverfahren) durchgeführt
werden können, ist bereits im Planungsstadium zumindest die Abreißfestigkeit (Haftzugfestigkeit)
der Bausubstanz festzustellen.
Im Rahmen der Renovierung von Kanälen und Leitungen sollte im Bedarfsfall auch eine
Sanierung der zugehörigen Schächte durchgeführt werden. Für die Lineranbindung am
Schacht sind hierzu im Vorfeld der Liningmaßnahmen ggf. die Rohranbindungen im Schacht
aufzuarbeiten.
Schächte mit schadhaften Steighilfen (z. B. korrodierte Steigeisen) stellen ein Sicherheitsrisiko
für das Betriebspersonal dar . Für Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit fest eingebauten
Steighilfen vgl. auch Kap. 3.1.2, Abschnitt (27).
Grundsätzlich ist im Bereich demontierter Steighilfen die Schachtwandung glattwandig
nachzuarbeiten. Es dürfen keine hervorstehenden, insbesondere scharfkantigen Reste
in der Wandung verbleiben.
Verfahrenstabelle
Eine Übersicht aller Sanierungsverfahren für Schächte steht als Excel-Datei zur Verfügung.