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A-6.5 Sanierungsverfahren für Schächte
Die nachfolgend aufgeführten Sanierungsverfahren für Schächte beziehen sich auf begehbare Schächte i. d. R. ab LW 1000.
Zur Feststellung der Sanierbarkeit bzw. um ein geeignetes Sanierungsverfahren aus den festgestellten Schäden ableiten zu können, ist insbesondere bei Schächten im Bedarfsfall eine quantitative Zustandserfassung (Überprüfung der Bausubstanz auf deren Tragfähigkeit durch eine Material- und Werkstoffuntersuchung) zu empfehlen (vgl. Anh. A-2.4).
Ob Renovierungsmaßnahmen an Schächten (insbesondere Beschichtungsverfahren) durchgeführt werden können, ist bereits im Planungsstadium zumindest die Abreißfestigkeit (Haftzugfestigkeit) der Bausubstanz festzustellen.
Im Rahmen der Renovierung von Kanälen und Leitungen sollte im Bedarfsfall auch eine Sanierung der zugehörigen Schächte durchgeführt werden. Für die Lineranbindung am Schacht sind hierzu im Vorfeld der Liningmaßnahmen ggf. die Rohranbindungen im Schacht aufzuarbeiten.
Auf die vom IKT erarbeiteten Erkenntnisse zur Schachtsanierung wird verwiesen (vgl. Anh. A-6.1, Abschnitt „Empfehlungen und Hinweise Dritter“).
Fest eingebaute Steighilfen
Schächte mit schadhaften Steighilfen (z. B. korrodierte Steigeisen) stellen ein Sicherheitsrisiko für das Betriebspersonal dar . Für Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit fest eingebauten Steighilfen vgl. auch Kap. 3.1.2, Abschnitt (27).
Grundsätzlich ist im Bereich demontierter Steighilfen die Schachtwandung glattwandig nachzuarbeiten. Es dürfen keine hervorstehenden, insbesondere scharfkantigen Reste in der Wandung verbleiben.
Verfahrenstabelle
Eine Übersicht aller Sanierungsverfahren für Schächte steht als Excel-Datei zur Verfügung.
Stand Oktober 2021