BFR Abwasser
Hilfe · Kontakt · Datenschutz · Impressum
StartKapitelAnhängeMaterialienLinks
Sie sind hier: Startseite BFR Abwasser  > Anhänge  > A-5 Niederschlagswasser­bewirtschaftung > A-5.1 Einordnung
A-5.1 Einordnung
Die Niederschlagswasser­bewirtschaftung umfasst Behandlungsmaßnahmen, bei denen anfallendes Niederschlagswasser ortsnah in die Zielgewässer Grundwasser oder Oberflächengewässer eingeleitet oder einer Nutzung zugeführt wird. Dabei wird das Niederschlagswasser gezielt durch die Prozesse von Reinigung, Speicherung und verzögerte Ableitung behandelt.
Innerhalb der Niederschlagswasser­bewirtschaftung sind im Geltungsbereich der BFR Abwasser baufachlich folgende Maßnahmen zu unterscheiden:
1.
Abflussvermeidung durch Reduzierung der versiegelten Fläche
2.
Dezentrale Versickerung
3.
Niederschlagswasserreinigung durch dezentrale Behandlungssysteme und ortsnahe Einleitung in das Grundwasser, ein Oberflächengewässer oder in ein öffentliches Regenwassersystem
4.
Niederschlagswasserbehandlung durch zentrale Anlagen und Einleitung in das Grundwasser oder ein Oberflächengewässer
5.
Niederschlagswassernutzung
Abb. A-5 - 1 gibt eine verfahrensbezogene Einordnung der Maßnahmen zur Niederschlagswasser­bewirtschaftung.
Dezentrale Versickerung
Die Niederschlagswasser­bewirtschaftung durch dezentrale Versickerung oder Abflussvermeidung durch Entsiegelung ist im Rahmen der Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung liegenschaftsbezogener Abwasserbeseitigungskonzepte zu prüfen. Sie hat folgende Ziele:
*
Minderung der hydraulischen Belastungen im Entwässerungssystem; durch die hydraulische Sanierung können Baukosten für die Ableitungssysteme (z.B. Querschnittserweiterung) eingespart werden.
*
Einsparung von betrieblichen Kosten für die Einleitung des Niederschlagswassers in die öffentliche Kanalisation durch einen geringeren Anteil von abflusswirksamen Flächen.
*
Unterstützung der umweltrelevanten Aspekte „Erhalt der natürlichen Wasserbilanz“ und „Minderung von Hochwasser“.
Die dezentrale Versickerung hat in Liegenschaften des Bundes aufgrund der zumeist hohen Flächenverfügbarkeit ein großes Umsetzungspotenzial. Sie ist vorzusehen, wenn es technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist und keine nutzerbedingten Anforderungen entgegenstehen. Auf die geltende Erlasslage wird hingewiesen.
Detaillierte Hinweise zur Planung und Bau von dezentralen Versickerungsanlagen sowie Hinweise zur Abflussvermeidung sind im Anhang A-5.7 enthalten.
Niederschlagswasserreinigung durch dezentrale Behandlungssysteme
Dezentrale Behandlungssysteme haben das Ziel, stofflich belastete Niederschlagsabflüsse nahe am Ort ihrer Entstehung zu reinigen. Dezentrale Behandlungssysteme werden im Gegensatz zu dezentralen Versickerungsanlagen, die individuell geplant und gebaut werden, industriell gefertigt. Sie besitzen in Bezug auf die Niederschlagswasser­verschmutzung in Abhängigkeit der Niederschlagswasserherkunftsfläche eine spezifische Reinigungsleistung, die i.d.R. über eine Bauartzulassung geprüft ist.
Dezentrale Behandlungssysteme (vgl. A-5.8, z.B. Filter) sind aus betrieblichen Überlegungen der Niederschlagswasserversickerung nachgeordnet und nur unter Einhaltung aller nachfolgend genannten Voraussetzungen einzusetzen:
*
Aufgrund wasserrechtlicher Anforderungen oder der stofflichen Belastung des Niederschlagswassers der angeschlossenen Herkunftsflächen besteht das Erfordernis einer Behandlung. (z.B. Einleitungsgenehmigung bei Neubau).
*
Die Behandlung durch Versickerung über die belebte Bodenzone sichert nicht die erforderliche Reinigungsleistung oder ist nicht möglich (z.B. mangelnde Flächenverfügbarkeit).
*
Eine Ableitung des zu behandelnden Niederschlagswassers in ein existierendes RW-System mit zentraler Behandlung oder MW-System ist nicht möglich oder unwirtschaftlich.
*
Die Wirtschaftlichkeit dezentraler Behandlungssysteme ist durch Kostenvergleichsrechnung (siehe Anhang A-8.7) nachzuweisen.
Hinweise zum Einsatz von dezentralen Behandlungssystemen sind im Anhang A-5.8 enthalten.
Niederschlagswasserbehandlung durch zentrale Anlagen
Zentrale Niederschlagswasser­behandlungsanlagen haben das Ziel, das Niederschlagswasser vor Einleitung in das Grundwasser oder ein Oberflächengewässer zu reinigen, zu speichern und verzögert abzuleiten oder in Kombination der Prozesse zu behandeln (z.B. Retentionsbodenfilter, Regenrückhaltebecken). Im Gegensatz zu den zuvor genannten dezentralen Anlagen wird bei den zentralen Behandlungsanlagen das Niederschlagswasser größerer Entwässerungsflächen der Liegenschaften über Regenwasserkanäle zugeführt. In Abhängigkeit der Topologie des Entwässerungssystems befinden sich zentrale Behandlungsanlagen häufig direkt vor dem Übergabepunkt an ein Nachgängergewässer (z.B. Oberflächengewässer).
Zentrale Niederschlagswasser­behandlungsanlagen (vgl. A-5.9) sind nachrangig zu dezentralen -behandlungsanlagen zu realisieren. Folgende Voraussetzungen sind zu prüfen:
*
Aufgrund wasserrechtlicher Anforderungen oder der stofflichen Belastung des Niederschlagswassers der angeschlossenen Herkunftsflächen besteht das Erfordernis einer Behandlung. (z.B. wasserrechtliche Einleitungsbegrenzung bei Oberflächengewässern).
*
Eine vollständige dezentrale Versickerung ist nicht möglich oder unter Berücksichtigung der liegenchaftsbezogenen Randbedingungen, z.B. vorhandenen Systemtopologie, nicht wirtschaftlich.
Hinweise zu zentralen Behandlungsanlagen sind im Anhang A-5.9 enthalten.
Niederschlagswassernutzung
Die Niederschlagswassernutzung beinhaltet im Sinne der BFR Abwasser die Sammlung und Speicherung von Niederschlagswasser für eine weitergehende betriebliche Nutzung, z.B. Bewässerung von Grünflächen.
Hinweise zu zentralen Behandlungsanlagen sind im Anhang A-5.10 enthalten.
Abb. A-5 - 1 Einordnung der Maßnahmen zur Niederschlagswasser­bewirtschaftung