1.
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Abflussvermeidung durch Reduzierung der versiegelten Fläche
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2.
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Dezentrale Versickerung
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3.
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Niederschlagswasserreinigung durch dezentrale Behandlungssysteme und ortsnahe Einleitung
in das Grundwasser, ein Oberflächengewässer oder in ein öffentliches Regenwassersystem
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4.
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Niederschlagswasserbehandlung durch zentrale Anlagen und Einleitung in das Grundwasser
oder ein Oberflächengewässer
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5.
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Niederschlagswassernutzung
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Minderung der hydraulischen Belastungen im Entwässerungssystem; durch die hydraulische
Sanierung können Baukosten für die Ableitungssysteme (z.B. Querschnittserweiterung)
eingespart werden.
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Einsparung von betrieblichen Kosten für die Einleitung des Niederschlagswassers in
die öffentliche Kanalisation durch einen geringeren Anteil von abflusswirksamen Flächen.
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Unterstützung der umweltrelevanten Aspekte „Erhalt der natürlichen Wasserbilanz“ und
„Minderung von Hochwasser“.
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Aufgrund wasserrechtlicher Anforderungen oder der stofflichen Belastung des Niederschlagswassers
der angeschlossenen Herkunftsflächen besteht das Erfordernis einer Behandlung. (z.B.
Einleitungsgenehmigung bei Neubau).
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Die Behandlung durch Versickerung über die belebte Bodenzone sichert nicht die erforderliche
Reinigungsleistung oder ist nicht möglich (z.B. mangelnde Flächenverfügbarkeit).
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Eine Ableitung des zu behandelnden Niederschlagswassers in ein existierendes RW-System
mit zentraler Behandlung oder MW-System ist nicht möglich oder unwirtschaftlich.
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Die Wirtschaftlichkeit dezentraler Behandlungssysteme ist durch Kostenvergleichsrechnung
(siehe Anhang A-8.6) nachzuweisen.
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Aufgrund wasserrechtlicher Anforderungen oder der stofflichen Belastung des Niederschlagswassers
der angeschlossenen Herkunftsflächen besteht das Erfordernis einer Behandlung. (z.B.
wasserrechtliche Einleitungsbegrenzung bei Oberflächengewässern).
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Eine vollständige dezentrale Versickerung ist nicht möglich oder unter Berücksichtigung
der liegenchaftsbezogenen Randbedingungen, z.B. vorhandenen Systemtopologie, nicht
wirtschaftlich.
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