In zentralen Behandlungsanlagen werden die Abflüsse größerer Entwässerungsflächen
der Liegenschaften über Regenwasserkanäle zugeführt. Die Notwendigkeit und der Umfang
der Behandlung ergeben sich aus der Verschmutzung des Niederschlagsabflusses entsprechend
der Kategorisierung nach Herkunftsflächen (Tab. A-5 - 2) und den Anforderungen an die Einleitung.
Neben den Wirkmechanismen der Sedimentation und/oder Filtration ist bei zentralen
Anlagen die Speicherung und verzögerte Ableitung von Niederschlagsabflüssen eine wesentliche
Behandlungsfunktion. Die gedrosselte Einleitung in Kombination mit einer Speicherung
hat das Ziel, die hydraulische Belastung des Gewässers bzw. Kanalnetzes zu reduzieren.
Vorgaben dazu werden hinsichtlich des Gewässer- und Hochwasserschutzes von den Wasserbehörden
gemäß dem technischen Regelwerk [DIN EN 752], [BWK M 3], [BWK M 7], [DWA-M 153], [DWA-A 117] festgelegt.
Zur Systematisierung zentraler Behandlungsanlagen wird auf Arbeitsblatt [DWA-A 166] verwiesen. Vorgaben und Hinweise zur konstruktiven Gestaltung und Ausrüstung der
zugehörigen Bauwerke sind in [DWA-A 166] in Verbindung mit Merkblatt [DWA-M 176] und den DWA-Themen 21 T3/2013 [DWA 2013] enthalten.