Bei der Versickerung von Niederschlagswasser sind das Grundwasser und der Boden vor
schädlichen Verunreinigungen zu schützen. Im natürlichen Wasserkreislauf wird der
Schutz des Grundwassers durch den Sickerraum und die darin stattfindenden biologischen,
physikalischen und chemischen Prozesse wirksam und dauerhaft gewährleistet. Die Versickerung
von Niederschlagswasser durch die belebte Bodenzone dient daher unmittelbar dem Schutz
des Bodens und des Grundwassers. Daher sollte eine möglichst breitflächige Versickerung
über die bewachsene Bodenzone angestrebt werden.
Grundsätzlich darf nur nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser versickert
werden. Abb. A-5 - 2 enthält nach [DWA-A 138] eine Einteilung der Niederschlagswasserabflüsse in Abhängigkeit der Herkunftsfläche
und der resultierenden Verschmutzungspotenziale mit Hinblick auf die Versickerungsfähigkeit:
Unbedenkliche Niederschlagsabflüsse können ohne Vorbehandlung durch die ungesättigte
Bodenzone versickert werden.
Niederschlagsabflüsse mit tolerierbaren Verschmutzungen können z.B. über die bewachsene
Bodenzone vorgereinigt und in das Grundwasser eingeleitet werden.
Nicht tolerierbare Niederschlagsabflüsse sind in das öffentliche Kanalnetz einzuleiten
oder sie sind nach einer geeigneten Vorbehandlung zu versickern.
Eine unterirdische Versickerung von Niederschlagswasserabflüssen von Dächern mit Metalleindeckung
(Zink, Kupfer, Blei) über Schächte oder Rigolen ist nicht zulässig.
Abb. A-5 - 2 Versickerung der Niederschlagsabflüsse unter Berücksichtigung der abflussliefernden
Flächen außerhalb von Wasserschutzgebieten [DWA-A 138]
A-5.4.1.1 Reinigungsleistung der belebten Bodenzone
Der Stoffrückhalt und die Reinigungsleistung in der Oberbodenschicht bzw. der belebten
Bodenzone werden durch physikalisch-chemische und biologische Prozesse im Boden bestimmt.
Wichtige Prozesse sind die Filtration- und Sorption sowie der Abbau im Boden.
Die Mächtigkeit der belebten Bodenzone ist bei Versickerungsanlagen mit 20-30 cm auszubilden.
Die Filtrationseigenschaften des Bodens sind von der Körnung abhängig. Je feinkörniger
der Boden ist, desto besser können ungelöste Stoffe aus dem Sickerwasser gefiltert
werden.
Die Sorptionseigenschaften des Bodens werden vom Humus- und Tongehalt sowie vom Gehalt
an Eisen-, Mangan- und Aluminiumoxiden des Bodens beeinflusst.
Die Mobilität von Schwermetallen ist abhängig vom pH-Wert des Bodens. Bei niedrigen
pH-Werten werden weniger Schwermetalle im Boden gebunden als bei höheren pH-Werten.
Im pH-Wertbereich von 6 bis 8 sind die meisten Schwermetalle im Boden wenig mobil.
Hinweise zur Verbesserung des Stoffbindungsvermögens sind in [DWA-A 138] enthalten.
A-5.4.1.2 Schutz des Bodens und des Grundwassers
Der Boden und die darin zurückgehaltenen Stoffe sind Teile der Versickerungsanlagen.
Der Schutz des Bodens ist im Bundes-Bodenschutzgesetz [BBodSchG, 2017] geregelt. Die
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung [BBodSchV, 2017] enthält Prüfwerte zur
Beurteilung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser zur Feststellung schädlicher Bodenverunreinigungen
und Altlasten.
Zur Vermeidung einer dauerhaften Verschlechterung des chemischen Zustands des Grundwasserkörpers
enthält die Grundwasserverordnung [GrwV] Schwellenwerte, die eine nachteilige Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit
kennzeichnen.
A-5.4.1.3 Überwachung bei hoch belasteten Versickerungsanlagen
Die Überwachung der Auswirkungen von Niederschlagswasserversickerungen auf Böden und
Grundwasser ist bei hydraulisch und stofflich hoch belasteten Versickerungsanlagen
zu empfehlen. Die Kontrollmaßnahmen und Untersuchungen sind auf die anfallenden Stoffe
und die örtlichen Gegebenheiten abzustimmen. Im Bedarfsfall ist die Belastung durch
Probenahme und Analyse festzustellen [BBodSchV, 2017]. Bei Bedarf ist der Boden auszutauschen
und zu entsorgen.
Regelmäßige Sichtprüfungen auf Veränderungen des Bewuchses (z.B. Verfärbung, Minderwuchs)
können Hinweise für eine stoffliche Belastung geben.
A-5.4.1.4 Versickerung in Trinkwasserschutzzonen
In Wasserschutzgebieten gelten für das Versickern von gesammeltem Niederschlagswasser
Sonderregelungen. Für die Planung von Versickerungsanlagen in Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebieten
sind die Anforderungen der jeweiligen Schutzgebietsverordnung maßgebend, die sich
auf die DVGW Arbeitsblätter W 101 und W 102 sowie auf die LAWA-Richtlinien für Heilquellenschutzgebiete
stützen.