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Dezentrale Anlagen werden in unmittelbarer Nähe zu den Flächen angeordnet, deren Niederschlagsabflüsse
zu behandeln sind (z.B. Versickerungsanlagen).
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Zentralen Anlagen werden die Abflüsse größerer Entwässerungsflächen eines Teilgebiets
oder des gesamten Einzugsgebiets der Liegenschaft über Regenwasserkanäle zugeführt
(z.B. Regenrückhaltebecken, Retentionsbodenfilter, vgl. Anhang A-5.8).
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Für den Bereich der Niederschlagswasserversickerung unterscheidet DWA-A 138 zwischen
zentralen und dezentralen Anlagen auf Grundlage des Verhältnisses von angeschlossener
undurchlässiger Fläche (Au) zu Versickerungsfläche (As). Anlagen mit einem Anschlussverhältnis vonAu:As≤ 15 werden als dezentral betrachtet, größere Anschlussverhältnisse charakterisieren
zentralen Anlagen.
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Die Unterscheidung von dezentralen und zentralen Anlagen ist für die Bemessung von
Relevanz, da im Falle von zentralen Anlagen i.d.R. ein höheres Schutzziel zu gewährleisten
ist.
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Die dezentrale Behandlung sollte, sofern wirtschaftlich vertretbar, Vorrang vor einer
zentralen Behandlung haben.
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Unabhängig, davon ob die Anlage dezentral oder zentral geplant ist, ergeben sich die
Notwendigkeit und der Umfang der Behandlung aus der hydraulischen und stofflichen
Belastung des Niederschlagsabflusses gemäß der Kategorisierung nach Herkunftsflächen
(Anhang A-5.4) und den Anforderungen an die Einleitung.
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