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A-6.5.2 Renovierungsverfahren
Allgemeines
Vgl. Hinweise zu nicht begehbaren Kanälen in Anh. A-6.2.2, Abschnitt „Allgemeines“.
Im Zusammenhang mit der Renovierung von Schächten/Bauwerken sind bei Arbeiten im Schachtunterteil und bei Direktanschlüssen von Leitungen oberhalb des Auftritts i. d. R. besondere Vorkehrungen zur Abflusslenkung während der Ausführung der Arbeiten zu treffen. Große Abflussmengen im Regenwetterfall müssen sicher um- oder übergleitet bzw. die Arbeiten unterbrochen werden (Mehrkosten durch ggf. zu wiederholende Teilleistungen).
Vor Ort härtendes Schlauchlining (Schachtliner)
Zur Renovierung von Regelschächten können sogenannte Schachtliner zum Einsatz kommen. Die Schachtliner basieren auf dem Grundprinzip des vor Ort härtenden Schlauchlinings (hier: GFK-Liner mit UV-Lichthärtung) und weisen einige Besonderheiten auf.
Die Technologie befindet sich in der fortgeschrittenen Entwicklungsphase und verfügt aktuell noch nicht über spezifisches Regelwerk. Dieses kann nur aus dem entsprechenden Technischen Regelwerk für die Sanierung von Kanälen/Leitungen sinngemäß abgeleitet werden.
Vgl. Hinweise zu begehbaren Kanälen in Anh. A-6.3.2, Abschnitt „Vor Ort härtendes Schlauchlining“.
Die Schachtunterteile werden hierbei regelmäßig mit vorkonfektionierten GFK-Platten ausgekleidet (Rohrsegment-Lining) und mit Ortlaminat an die Schachtliner dicht und standsicher angebunden.
Bei anstehendem Grundwasser muss ein statischer Nachweis auf Basis des max. möglichen Grundwasserdrucks an der Schachtsohle geführt werden.
Ausgebrochene und defekte Schachtbauteile werden im Vorfeld profilformidentisch reprofiliert.
Zur Konfektionierung der Liner ist eine korrekte Maßbestimmung des jeweiligen Schachts einschl. Schachthals erforderlich.
Zum Ersatz der ehemaligen Steigeinrichtungen werden vorzugsweise Steigleitern eingesetzt, um die Haltepunkte der Einrichtung auf ein Minimum begrenzen zu können.
Die Verfahrenstechnik wird i. d. R. erst ab einer Schachttiefe von ca. 5 m wirtschaftlich und eignet sich insbesondere in Verbindung mit der verfahrensgleichen Sanierung der angeschlossenen Kanäle/Leitungen.
Beschichtungsverfahren
Vgl. Hinweise zu begehbaren Kanälen in Anh. A-6.1.2 bzw. A-6.3.2, Abschnitt „Beschichtungsverfahren“.
Rohrsegment-Lining
Vgl. Hinweise zu begehbaren Kanälen in Anh. A-6.3.2, Abschnitt „Rohrsegment-Lining“.