Mit Hilfe von Renovierungsverfahren wird eine vollständige Innenauskleidung der zu
renovierenden Kanäle/Leitungen hergestellt. Hierdurch wird die Dichtheit auf Neubauniveau
erreicht (zumeist Modernisierung) und das Widerstandsvermögen von Kanälen gegen physikalische,
chemische, biologische und/oder biochemische Angriffe wieder hergestellt (Instandsetzung)
oder erhöht (Modernisierung).
In Abhängigkeit der Renovierungslösung kann diese auch eine tragende Funktion übernehmen
(Verbesserung der Standsicherheit).
Durch die Renovierung entsteht eine Querschnittsreduzierung. Ob sich diese negativ
auf die hydraulische Leistungsfähigkeit auswirkt ist abhängig von der Renovierungstechnik.
Bei enganliegenden, eher dünnwandigen Linersystemen ohne Ringraumbildung (z.B. Schlauchlining)
ist dies zumeist vernachlässigbar bzw. nicht der Fall.
Kanäle sind dann renovierbar, wenn in Abhängigkeit der vorhandenen Bausubstanz die
Anforderungen an die Bautechnik und Statik erfüllt sind. Je nach Schadensbild müssen
vorab Maßnahmen zur Stabilisierung (Vorsanierung) und temporären Abdichtung bei Infiltration
von Grundwasser sowie zur Anbindung von Rohranschlüssen durchgeführt werden. Im Falle
von formschlüssig zu installierenden Linersystemen (z.B. Schlauchlining) empfiehlt
sich eine streckenbezogene Profilmaßbestimmung (Anhang. A-6.1.7).
Mit größer werdendem Schadensausmaß wird der Einsatz von Renovierungstechniken zunehmend
unwirtschaftlich. Bei stark beschädigten Rohrabschnitten bietet sich dann die Umsetzung
von Erneuerungsmaßnahmen an.
Es wird zwischen Renovierungsmaßnahmen mit und ohne Ringraum unterschieden.
Verbleibender Ringraum ist zu verfüllen, um das gegenüber dem vorhandenen Rohrprofil
kleinere Linerprofil an der Rohrsohle zu fixieren. Die Verfüllung kann im Bedarfsfall
auch statisch wirksam ausgeführt werden.
Im Zusammenhang mit Rohranschlüssen ist festzustellen, ob diese in offener Baugrube
angebunden werden müssen. Der Ringraum sollte in diesem Fall vor der Anbindung verfüllt
werden. Ist die Anbindung von innen durchzuführen, muss der Ringraum im Anschluss
an die Anbindung verfüllt werden.
Einzelne Renovierungsverfahren können neben der Standardart mit Ringraum auch ohne
Ringraum eingesetzt werden.
Für den Einsatz von Renovierungsverfahren sind die Anforderungen gemäß [DWA-A 143-2] zu beachten (u. a. Festlegung der relevanten Lastfälle und Altrohrzustände).
Rohrstrang-Lining
Das Rohrstrang-Lining [DIN EN ISO 11296-2] in Verbindung mit [DWA-M 143-13] eignet sich insbesondere als Renovierungsmaßnahme bei hoher chemischer, biologischer
und mechanischer Beanspruchung sowie bei Abwasser mit wassergefährdenden Stoffen.
Der Einsatz ist unabhängig von Rohrwerkstoff und Querschnittsform möglich.
Beim Rohrstrang-Lining erfolgt der Einzug des Rohrstrangs i. d. R. über eine Baugrube.
Der zu verfüllende Ringraum führt zu einer erheblichen Querschnittsreduzierung.
Bei Grundwasserinfiltration ist eine Vorabdichtung erforderlich.
Anschlussleitungen müssen vorab verschlossen oder in offener Bauweise abgetrennt werden.
Die Wiederanbindung ist in offener als auch in geschlossener Bauweise aufwändig.
Close-Fit-Lining
Das Close-Fit-Lining [DIN EN ISO 11296-3] in Verbindung mit [DWA-M 143-11] eignet sich ähnlich wie beim Rohrstrang-Lining gegen aggressives Abwasser. Im Gegensatz
zum Rohrstrang-Lining ist das Close-Fit-Lining nur in Kreisprofilen einsetzbar. Für
den Einzug bis DN 450 ist allerdings keine Baugrube erforderlich. Der eingezogene
Liner wird mittels Temperatur und Druck gegen die Rohrwand in ihren ursprünglich kreisrunden
Zustand aufgeweitet. Es verbleibt kein nennenswerter Ringraum.
Anschlussleitungen können in offener als auch in geschlossener Bauweise wieder angeschlossen
werden.
Vor Ort härtendes Schlauchlining
Das vor Ort härtende Schlauchlining [DIN EN ISO 11296-4] in Verbindung mit [DWA-A 143-3] ist das am weitesten verbreitete Verfahren, da es flexibel für alle Profilarten und
Rohrwerkstoffe einsetzbar und vergleichsweise kostengünstig ist. Der werkseitig möglichst
passgenau vorkonfektionierte Liner wird eingezogen oder eingestülpt, gegen die Rohrwand
aufgeweitet und mittels Temperatur oder UV-Strahlung ausgehärtet. Das Verfahren ermöglicht
i. d. R. eine Wiederherstellung der statischen Tragfähigkeit und verursacht dabei
nur eine geringe Querschnittsreduzierung. Anschlussanbindungen sind generell von innen
möglich.
Einzelrohr-Lining
Das Einzelrohr-Lining [DWA-M 143-12] wird insbesondere zur Sanierung von Kanälen mit gravierenden Standsicherheitsproblemen
eingesetzt. Werkseitig hergestellte Rohre werden i. d. R. über Schächte (Kurzohre)
oder Baugruben (Langrohre) in den zu sanierenden Streckenabschnitt eingeschoben oder
eingezogen. Die Einzelrohre verfügen über Steckverbindungen. Insbesondere bei Verwendung
von Kurzrohren ist die Anzahl an Rohrverbindungen sehr groß. Zudem gestaltet sich
die Anschlussanbindung sehr aufwändig, da diese nicht im Bereich der Steckverbindung
erfolgen kann. Die Anbindung ist i. d. R. in offener Bauweise durchzuführen. Je nach
Material und Nennweite ist die Einbindung auch in geschlossener Bauweise möglich.
Das Verfahren kann mit und ohne verbleibenden Ringraum eingesetzt werden. Beim Verfahren
ohne Ringraum können vorhandene Deformationen lokal aufgeweitet werden. Die Variante
mit verbleibendem Ringraum ist mit einer erheblichen Querschnittsreduzierung verbunden.
Bei starkem Grundwasserandrang ist zudem eine Vorabdichtung erforderlich.
Bei Verfahren mit Ringraum ist die Wiederanbindung der Anschlüsse analog dem Rohrstrang-Lining
möglich.
Das Wickelrohr-Lining [DIN EN ISO 11296-7] in Verbindung mit [DWA-M 143-9] ist flexibel für alle Profilarten und Rohrwerkstoffe sowie für Schächte und in Bogenbereichen
einsetzbar. Insbesondere für den Bereich größerer Nennweiten gewinnt das Wickelrohrverfahren
wirtschaftlich an Bedeutung.
Während beim klassischen Wickelrohr-Lining mit Ringraum das Wickelrohr vor Ort auf
den gewünschten Querschnitt konfektioniert wird, erfolgt bei der Variante ohne Ringraum
nach der Grundinstallation eine Aufweitung des Wickelrohrs gegen die Rohrwand.
In Abhängigkeit des Systems kann der Einbau bei gleichzeitigem Abwasserabfluss (bis
etwa 25 % des Rohrquerschnitts) durchgeführt werden.
Zur Aufnahme der Gerätetechnik (Wickelmaschine) ist i. d. R. ein temporärer Schachtumbau
erforderlich. Die Variante mit verbleibendem Ringraum ist mit einer erheblichen Querschnittsreduzierung
verbunden. Bei Grundwasserandrang ist zudem eine Vorabdichtung erforderlich.
Die Anschlussanbindung ist bei beiden Verfahren aufwändig, sie wird in der Regel in
offener Bauweise hergestellt. Je nach Material und Nennweite ist die Einbindung auch
in geschlossener Bauweise möglich.