Der Austausch von Schächten erfordert i. d. R. einen Eingriff in den angrenzenden
Kanal- und Leitungsbestand. Dabei ist auf eine beidseitig doppel-gelenkige Ausbildung
der Rohranschlüsse zu achten. Der Einbau des neuen Schachtes in den ggf. unveränderten
Bestand von Zu- und Ablaufkanälen bzw. -leitungen ist insbesondere hinsichtlich der
Einbautiefe mit der notwendigen Sorgfalt durchzuführen.
Vgl. auch Hinweise zu nicht begehbaren Kanälen in Anh. A-6.2.3, Abschnitt „Allgemeines“.