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A-6.5.3.1 Offene Bauweise
 
Verfahren
a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung
Die Erneuerung in offener Bauweise entspricht weitestgehend den Arbeitsabläufen der Neuherstellung von Abwasserschächten gemäß [DIN EN 1610] bzw. [DWA-A 139]
Alle vorhandenen bzw. weiterhin zu betreibenden Zu- und Abläufe sind wieder anzubinden.
b) Beispiele für zugehörige Verfahren und Varianten
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Offene Bauweise (RAL-GZ 961: AK1 bis AK3.
Anwendungsbereich
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Sofern aufgrund der Qualität der vorhandenen Bausubstanz (Abreißfestigkeit, Druckfestigkeit) keine Renovierung oder Reparatur möglich ist;
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Alle Schachtwerkstoffe, Schachtgrößen und beliebige Schachtgeometrie;
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Bei Standsicherheitsproblemen;
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Bei Einsturz;
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Reduzierung der Anzahl an Anschlussanbindungen durch Zusammenfassen mehrerer Anschlussleitungen.
Technische Anforderungen und Randbedingungen
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Ggf. Grundwasserabsenkung erforderlich;
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Bei der Bauausführung gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik im Kanal- und Leitungsbau;
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Baugrundgutachten grundsätzlich erforderlich;
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Im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sollte der Aushubboden durch Aufbereiten zu Flüssigboden (ZFSV z.B. gemäß RAL-GG 507) zur Bettung der Rohre und Verfüllung der Baugruben wieder verwendet werden.
Vorteile
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I. d. R. keine Einschränkungen hinsichtlich Schachtgröße, -geometrie und Schachtwerkstoff;
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Hohe Nutzungsdauer bei fachgerechter Ausführung;
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Verwendung von werksmäßig hergestellten Schächten und Bauwerkteilen mit definierten Materialeigenschaften;
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Bei Verwenden von Flüssigboden (ZFSV) entsprechend der Güte- und Prüfbestimmungen ist eine optimale Bettung der Rohre (insbesondere beim Bauen im Bestand) zu erreichen;
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Bei Verwenden von Flüssigboden (ZFSV) werden die Beeinträchtigung des Bauumfelds (z.B. Lärmbelästigung, Verkehrsstörung, Erschütterungen, Staubentwicklung) minimiert.
Nachteile
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Hoher Kostenaufwand;
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Ohne Verwendung von Flüssigboden (ZFSV): Starke Beeinträchtigung des Bauumfeldes (z. B. Lärmbelästigung, Verkehrstörungen, Erschütterungen, Staubentwicklung);
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Gefährdung angrenzender Außenanlagen (z. B. Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung sowie Verkehrsanlagen).
Rechtliche und ökologische Anforderungen
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Einflüsse auf benachbarte Bäume und Sträucher durch Eingriff in Wurzelraum und Grundwasserabsenkung sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren;
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Eingriffe in den Boden- und Wasserhaushalt sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren;
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Bei der Verwertung des Bodenaushubes ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) zu beachten (z.B. Aufbereiten und Verwenden als Flüssigboden (ZFSV);
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Für Grundwasserabsenkungen und -einleitungen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Bauzeit
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Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung
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Leistungsbeschreibung
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Bauüberwachung
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Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (gemäß Verfahrenshandbuch RAL-GZ AK1 bis AK3) müssen kontinuierlich überprüft werden.
Qualitätsnachweis
Für die Arbeitsabläufe
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Gemäß ZTV-Vorgaben bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ AK1 bis AK3.