BFR Abwasser
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A-6.6.1 Hinweise für den AG zur Erstellung der Leistungsbeschreibung
Bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung ist für die Ausführung der Sanierungsmaßnahmen die Gültigkeit der BFR Abwasser in der aktuellen Fassung vertraglich zu vereinbaren.
Die Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Sanierung einer Abscheideranlage erfolgt auf Grundlage der im Prüfbericht dokumentierten Ergebnisse der Generalinspektion (vgl. Anh. A-10.3.8.1). Für die Beseitigung der im Rahmen der Generalinspektion festgestellten Mängel sind die in Abstimmung mit der zuständigen Behörde festgelegten Fristen einzuhalten (vgl. Anh. A-10.3.8). Dies gilt auch für Mängel, die im Rahmen der Eigenkontrolle oder Wartung festgestellt werden.
Der AG stellt dem mit den jeweiligen Leistungen befassten Sanierungsunternehmen, im Folgenden als Auftragnehmer (AN) bezeichnet, den Prüfbericht zur Verfügung.
Leistungstexte zur Sanierung
Leistungstexte zur Sanierung stehen im [STLB-Bau LB 009] und [STLB-Bau LB 011] zur Verfügung. Hinweise zu Sanierungsmaßnahmen sind in der Maßnahmenliste zur Behebung von Mängeln (vgl. Anh. A-10.3.8.4) aufgeführt. Darüber hinaus enthält die Maßnahmenliste Verweise auf das Standardleistungsbuch Bau [STLB-Bau LB 009] und [STLB-Bau LB 011].
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Qualitätssicherung (ZTV)
Hinweise zu ZTV sind im Anh. A-6.6.2 aufgeführt. Die Inhalte sind nicht dafür vorgesehen, unmittelbar in die Leistungsbeschreibung übernommen zu werden. Sie sind als Hinweis für den AG zur Formulierung allgemeiner Anforderungen und ZTV gedacht.
Neudimensionierung
Zur Neudimensionierung von Abscheideranlagen im Rahmen einer Neubaumaßnahme vgl. Anh. A-10.3.8.3.