Nach Durchführung von umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, z.B. Innenbeschichtungen,
ist eine neue Generalinspektion durchzuführen. Zur Feststellung von Mängelansprüchen
ist die nächste Generalinspektion dann unabhängig von behördlichen Anforderungen vor
Ablauf der Gewährleistungsfrist durchzuführen. Der Ablaufzeitpunkt der Gewährleistungsfrist
ist von der Art der durchgeführten Sanierungsmaßnahme abhängig und kann unterschiedlich
sein.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Bauabnahme zwischen Bauamt und ausführender
Firma, unabhängig einer Übergabe an den Betreiber, z.B. BwDLZ.
Hinweise zu Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten enthält
Anhang A-10.3.