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A-6.6.4 Abnahme und Gewährleistung
Nach Durchführung von umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, z.B. Innenbeschichtungen, ist eine neue Generalinspektion durchzuführen. Zur Feststellung von Mängelansprüchen ist die nächste Generalinspektion dann unabhängig von behördlichen Anforderungen vor Ablauf der Gewährleistungsfrist durchzuführen. Der Ablaufzeitpunkt der Gewährleistungsfrist ist von der Art der durchgeführten Sanierungsmaßnahme abhängig und kann unterschiedlich sein.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Bauabnahme zwischen Bauamt und ausführender Firma, unabhängig einer Übergabe an den Betreiber, z.B. BwDLZ.
Hinweise zu Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten enthält Anhang A-10.3.