A-5.4.2 Anforderungen bei Einleitung in Oberflächengewässer
Für die Einleitung von Niederschlagsabflüssen in Oberflächengewässer gibt es auf der
Bundesebene keine rechtsverbindlichen Vorgaben.
Auf Ebene der Bundesländer werden in Bayern durch „Technische Regeln zum schadlosen
Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer“ [TRENOG] und
für Nordrhein-Westfalen „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“
[Trennerlass] Vorgaben getroffen.
Darüber hinaus ist bisher noch kein technisches Regelwerk eingeführt, welches für
die mengen- und stoffbezogene Behandlung und Einleitung von Niederschlagswasser in
Oberflächengewässer den Stand der Technik definiert.
Bisher sind Hinweise zur erforderlichen Vorreinigung von Niederschlagsabflüssen im
[DWA-M 153] enthalten, welches emissionsbezogen Empfehlungen für mengen- und stoffbezogene Anforderungen
benennen (vgl. Anhang A-5.7.3.3). Aus der immissionsbezogenen Betrachtung enthalten [BWK M 3] und [BWK M 7] Empfehlungen.
Für die Behandlung von Verkehrsflächenabflüssen wird auf [RAS-Ew] und in Wassergewinnungsgebieten auf [RiStWag]verwiesen.
Die technischen Anforderungen für die Einleitung in Oberflächengewässer sind daher
grundsätzlich durch die Bauverwaltung mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde im
Rahmen der Genehmigungsplanung abzustimmen.