Bei der Wahl des Sanierungsverfahrens sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Art und Ausmaß des Schadens
Hydraulische Leistungsfähigkeit
Wirtschaftlichkeit
Örtliche Randbedingungen
Koordination mit anderen Baumaßnahmen
Ausführungsrisiken bei der Sanierung (verfahrens- und technikspezifisch)
Art und Ausmaß des Schadens
Die Wahl des Sanierungsverfahrens hängt wesentlich von dem zu sanierenden Schadensbild
ab.
Art und Umfang des Schadens werden im Rahmen der Zustandserfassung ermittelt, der
i. d. R. eine optische Inspektion zugrunde liegt.
Liegt die optische Inspektion bereits einige Zeit zurück, kann sich das Schadensbild
unter Umständen zwischenzeitlich verändert haben. Vor der Wahl der Sanierungsverfahren
wird deshalb im Bedarfsfall eine erneute Inspektion empfohlen.
Im Bedarfsfall kann zusätzlich eine quantitative Zustandserfassung (z. B. Material-
und Werkstoffuntersuchung, Profilmaßbestimmung) notwendig sein, um sichere Aussagen
zum geeigneten Sanierungsverfahren aus den festgestellten Schäden ableiten zu können
(vgl. Anh. A-2.4).
Bestimmte Schäden können vor Durchführung der eigentlichen Sanierungsmaßnahme und
in Abhängigkeit der zum Einsatz vorgesehenen Sanierungstechnik eine Vorsanierung erfordern
(z. B. Vorabdichtung bei infiltrierendem Grundwasser).
Hydraulik
Bei sanierungsbedingter Querschnittsreduzierung von Kanälen und Leitungen, insbesondere
durch Renovierungsmaßnahmen mit entstehendem Ringraum und der Verwendung vorgefertigter
Rohre, ist die hydraulische Leistungsfähigkeit mit Hilfe einer hydraulischen Berechnung
nachzuweisen (vgl. Anh. A-4).
Wirtschaftlichkeit
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind folgende weitere Aspekte zu berücksichtigen:
Tiefenlage des Kanals
Oberflächenbefestigung
Verkehrsbelastung und Nutzung
Beschränkung der Anzahl verschiedener Sanierungsverfahren innerhalb eines Sanierungsabschnittes
oder einer Liegenschaft auf ein Minimum (Einzelfall und Gesamtmaßnahme)
Ein Kostenvergleich ist für die geplanten Sanierungsvarianten mit entsprechender Festlegung
der Sanierungsabfolge unter Annahme der zu erwartenden Nutzungsdauern durchzuführen.
Die Kostenvergleichsrechnung ist nach KVR-Richtlinien (vgl. Anh. A-8.7) durchzuführen.
Örtliche Randbedingungen
In Trinkwasserschutzzonen, Landschafts- oder Naturschutzgebieten und Sicherheitsbereichen
sowie bei räumlich oder zeitlich eingeschränkten Zugänglichkeiten sind bei der Verfahrenswahl
besondere Anforderungen und Randbedingungen zu beachten. In Abhängigkeit der Sanierungsverfahren
ist ein Mindestmaß an Platzbedarf für die Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Während der Sanierung ist i. d. R. der Betrieb von Kanalnetzabschnitten einzustellen.
Für die Entwässerung sind im Bedarfsfall erforderliche Maßnahmen zu treffen.
Koordination mit anderen Baumaßnahmen
Weitere geplante Baumaßnahmen im Bereich der Außenanlagen (z. B. Anlagen der Gas-,
Wasser- und Wärmeversorgung sowie Verkehrsanlagen) sind zu berücksichtigen und zu
koordinieren.
Verfahrensblätter
Die Sanierungsverfahren werden in Form von Verfahrensblättern im Hinblick auf ihre
Einsatzbereiche und Aspekte der Ausführung erläutert sowie in technischer, ökologischer
und ökonomischer Hinsicht bewertet. Auf die zu fordernde Qualitätssicherung und die
erforderlichen Qualitätsnachweise wird verwiesen. Zur thematischen Vertiefung wird
auf die einschlägige Fachliteratur bzw. auf Fachzeitschriften hingewiesen (vgl. Literaturverzeichnis
A-13.1).
Die Verfahrensblätter sind folgendermaßen aufgebaut:
Verfahrensbeschreibung
Anwendungsbereich (ggf. nach Rohr- und Anschlusssanierung differenziert
Technische Anforderungen und Randbedingungen
Vorteile
Nachteile
Rechtliche und ökologische Anforderungen
Bauzeit
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung
Leistungsbeschreibung
Bauüberwachung
Qualitätsnachweise
Verfahrenstabellen
Eine Übersichtstabelle mit den für wesentliche Einsatzkriterien bewerteten Sanierungsverfahren
steht jeweils für Kanäle im nicht begehbaren Bereich und begehbaren Bereich sowie
Leitungen und Schächte zur Verfügung (vgl. Anhänge A-6.2, A-6.3, A-6.4 und A-6.5).
Die in den Tabellen aufgeführten Einsatzkriterien dienen im Wesentlichen zur Auswahl
bzw. Einschränkung von möglichen Sanierungsverfahren. Sie sind für Liegenschaften
anwendbar, in denen Abwasser anfällt, welches i. d. R. in öffentliche Abwasseranlagen
eingeleitet werden darf. Insbesondere bei Abwasser mit wassergefährdenden Stoffen
sind ggf. besondere Anforderungen an die Wahl der Sanierungsmaterialien zu stellen.
Die Verfahrenstabellen sind Grundlage für die DV-Anwendung „Entscheidungshilfe zur
Auswahl von Sanierungsverfahren“.
Kostenübersicht
Eine tabellarische Kostenübersicht jeweils zu Sanierungsverfahren für Kanäle im nicht
begehbaren Bereich und Leitungen steht unter Materialien > Musterdokumente > Sanierung
zur Verfügung (vergleiche Anh. A-6.2). Diese können als grobe Anhaltswerte herangezogen werden, müssen jedoch mit Blick
auf die maßnahmenspezifischen Gegebenheiten individuell angepasst werden.
Für Kanäle im begehbaren Bereich und Schächte variieren die Sanierungskosten aufgrund
der unterschiedlichen Leistungsanforderungen zum Teil erheblich (z. B. in Abhängigkeit
der Nennweite). Angaben zu durchschnittlichen Sanierungskosten sind daher nur bedingt
möglich. Auf entsprechende Kostentabellen wird deshalb verzichtet.
DV-Anwendung
Mit Hilfe der im Bereich „Anwendungen“ der BFR Abwasser zur Verfügung stehenden „Entscheidungshilfen
zur Auswahl von Sanierungsverfahren“ wird nach Eingabe der wesentlichen Einsatzkriterien
eine Auflistung geeigneter Sanierungsverfahren ausgegeben. Die Entscheidungshilfe
dient zur Eignungsabschätzung von Sanierungsverfahren und stellt keine Grundlage für
eine eindeutige Festlegung auf ein Sanierungsverfahren dar.