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Sie sind hier: Startseite BFR Abwasser  > Anhänge  > A-6 Sanierungsverfahren > A-6.2 Sanierungsverfahren für Kanäle im nicht begehbaren Bereich > A-6.2.3 Erneuerungsverfahren
A-6.2.3 Erneuerungsverfahren
Allgemeines
Mit größer werdendem Schadensausmaß wird der Einsatz von Renovierungstechniken zunehmend unwirtschaftlich. Bei stark beschädigten Rohrabschnitten bietet sich dann die Umsetzung von Erneuerungsmaßnahmen an. Bei hydraulischen Überlastungen können als Sanierungsmaßnahme i. d. R. nur Erneuerungsverfahren eingesetzt werden, indem vorhandene Kanäle durch neue größer dimensionierte ausgetauscht werden.
Die Erneuerung umfasst die Herstellung neuer Kanäle in alter oder neuer Linienführung, welche die Funktion der alten, dann stillgelegten oder rückgebauten übernehmen. Die Ausführung kann in offener oder geschlossener Bauweise erfolgen.
Stillgelegte Kanäle sind auszubauen oder vollständig zu verfüllen (vgl. Kap. 3.2.1, Absatz (10)). Für die Verfüllung kann fließ- oder spülfähiges Material verwendet werden, z. B.
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Einfüllen von zementgebundenem Verfüllstoff oder ZFSV,
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Zuspülen mit Sand oder Kiessand und
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Verblasen von Kies.
Für den Einsatz von Erneuerungsverfahren sind die statischen Anforderungen gemäß [ATV-DVWK-A 127] und für Vortriebsrohre gemäß [DWA-A 161] zu beachten. Zur Festlegung der relevanten Lastfälle sind i. d. R. Baugrunduntersuchungen erforderlich.
Offene Bauweise
Die Erneuerung in offener Bauweise entspricht der herkömmlichen Bautechnik, d. h. im offenen und i. d. R. verbauten Graben ([DIN EN 1610] in Verbindung mit DWA-Arbeitsblatt [DWA-A 139]).
Bei z.B. beengten Platzverhältnissen, in Naturschutzgebieten und für die Unterquerung von Verkehrswegen sind Erneuerungsverfahren in offener Bauweise oft nicht geeignet oder nicht wirtschaftlich einsetzbar. In diesen Fällen bietet sich i. d. R. der Einsatz von Erneuerungsverfahren in grabenloser Bauweise an.
Grabenlose Bauweise
Die Erneuerung in grabenloser Bauweise kann in alter oder neuer Trasse durchgeführt werden (z.B. [DIN EN 12889] in Verbindung mit DWA-Arbeitsblatt [DWA-A 125]).
Für Maßnahmen in neuer Trasse werden im nicht begehbaren Bereich i. d. R. die etablierten Microtunneling-Verfahren eingesetzt, die im Rahmen der rein baulichen Kanalsanierung nur selten Anwendung finden.
Zur Erneuerung in alter Trasse kommen i. d. R. die beiden Verfahren Berstlining oder Überfahren/Microtunneling zum Einsatz.
Beim Berstlining werden vorhandene Kanäle mit Hilfe eines Berst- oder Aufweitkopfs zerstört und in das umgebende Erdreich verdrängt. Gleichzeitig wird dabei ein neues Rohr von gleichem Durchmesser oder in begrenztem Umfang und in Abhängigkeit von Geologie und Altrohrbettung auch von größerem Durchmesser eingebracht. Im Falle vorhandener Anschlussleitungen müssen diese vorab vom zu erneuernden Kanal baulich getrennt werden (Baugrube) und im Nachgang an das Neurohr wieder angeschlossen werden.
Mit Hilfe des Microtunneling oder Rohrvortrieb wird ein Kanal in neuer Trasse grabenlos hergestellt. Der neue Kanal kann durch die exakte Steuerbarkeit der Microtunneling-Maschinen in genauer Linienführung hergestellt werden. Ggf. am Altkanal angeschlossene Leitungen werden zumeist in offener Bauweise an den neuen Kanal angeschlossen. Bei begehbaren Hauptkanalprofilen können die Anschlussleitungen ggf. ebenfalls grabenlos aus dem Hauptkanal heraus hergestellt werden. Das Microtunneling ist im Vergleich zum Berstlining i. d. R. das technisch aufwändigere Verfahren.
Einen Sonderfall bei der Erneuerung von Abwasserkanälen stellt das Horizontal-Spül-Bohr-Verfahren (HDD-Spülbohr-Technik; Verband Güteschutz Horizontalbohrungen e.V., DCA, Aachen) dar. Hierbei handelt es sich um ein Bohrverfahren, bei dem zunächst eine bedingt steuerbare Pilotbohrung hergestellt wird. Im Anschluss erfolgen eine ggf. mehrstufige Aufweitung und Stützung des Bohrlochs, durch welches dann das neue Rohr eingezogen werden kann.
Das Verfahren kann vorzugsweise im Druckrohrbereich eingesetzt werden. Zur Neuherstellung von Freispiegelkanälen müssen üblicherweise größere Höhenunterschiede mit Plangefällen von mindestens 4 % (je nach Geologie auch mehr) vorhanden sein. Das Spülbohrverfahren erfordert hierbei mit zunehmender Profilgröße erhöhte Abstände zu benachbarter Infrastruktur und zur Oberfläche. Aus diesem Grund wird die HDD-Technik im Kanalbau bei grundsätzlicher Eignung vorzugsweise nicht in eng bebauten Gebieten und in Bereichen ohne benachbarte unterirdische Infrastruktur zum Einsatz eingesetzt.