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Sie sind hier: Startseite BFR Abwasser  > Anhänge  > A-5 Niederschlagswasser­bewirtschaftung > A-5.8 Dezentrale Behandlungssysteme > A-5.8.2 Hinweise zur Planung und Bau
A-5.8.2 Hinweise zur Planung und Bau
Die überwiegende Zahl dezentraler Behandlungssysteme wurde für den Neubau oder die umfassende Sanierung von Verkehrsflächen entwickelt. Für eine Nachrüstung dezentraler Behandlungssysteme ohne bauliche Eingriffe, z.B. in Schächte, sind nur wenige Systeme geeignet.
A-5.8.2.1 Bauartzulassungen für dezentrale Behandlungssysteme
Für den Bau und Betrieb von dezentralen Niederschlagswasserbehandlungssystemen ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich, soweit diese nicht über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung unter Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften oder einer Bauartzulassung nach Landesrecht verfügen.
Ziel der Zulassungsverfahren ist, die Reinigungsleistung der dezentralen Behandlungssysteme nachzuweisen. Die Prüfanforderungen berücksichtigen dabei je nach Anwendungsziel die stofflichen Belastungen typischer Herkunftsflächen in Abhängigkeit der hydraulischen Belastung. Für die zugelassenen dezentralen Systeme muss die Funktionsfähigkeit durchgehend, d.h. bis zum Ende der Standzeit gewährleistet sein, um negative Folgen für die Umwelt zu vermeiden. Tab. A-5 - 12enthält eine Übersicht zum aktuellen Stand der Zulassungsverfahren.
Tab. A-5 - 12 Zulassungsverfahren für dezentrale Behandlungssysteme
 
Herkunftsfläche
Zielgewässer
 
Verkehrsflächen
Metalldächer
Grundwasser
Oberflächengewässer
Bundesweit (DIBt)
X
 
X
 
Bayern
 
X
X
 
NRW
X
 
 
X
A-5.8.2.1.1 Bauartzulassungen des DIBt
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt bauaufsichtliche Zulassungen für Bauprodukte und Bauarten zur Behandlung von mineralölhaltigem Niederschlagswasser von Verkehrsflächen vor einer anschließenden Versickerung. Die Zulassungen sind bundesweit gültig.
Das Zulassungsverfahren berücksichtigt Laborprüfungen zum Rückhalt von Feststoffen, MKW, Schwermetalle und hydraulische Anforderungen. Die bauaufsichtliche Zulassung der Anlagen enthalten Vorgaben zur maximal anschließbaren Fläche, der möglichen Flächennutzung sowie zum Einbau, Betrieb und Wartung.
Für die Zulassungen gelten folgende Mindestvoraussetzungen:
*
Einleitung durch Versickerung in das Grundwasser, nicht jedoch für Einleitung in Oberflächengewässer.
*
Niederschlagswasser­behandlungsanlagen mit einer angeschlossenen Kfz-Verkehrsfläche von bis zu 2.000 m².
*
Kein Einsatz für angeschlossene Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 WHG umgegangen wird.
*
Rückstaufreiheit des Ablaufs nach der Anlage.
*
Kein Einsatz zur Reinigung von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen.
*
Abweichungen vom Zulassungsbereich bedürfen der Zustimmung der Unteren Wasserbehörde.
Die aktuell zugelassenen Anlagen sind auf der Internetseite des DIBt im Zulassungsbereich „Bauprodukte und Bauarten zur Behandlung und Versickerung mineralölhaltiger Niederschlagsabflüsse“ aufgelistet:
A-5.8.2.1.2 Länderspezifische Bauartzulassungen
Behandlungsanlagen zur Einleitung in Oberflächengewässer nach Trennerlass, NRW
Für die Behandlung von Niederschlagswasserabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer existiert bisher keine zentrale, bundesweit gültige bauaufsichtliche Zulassung. Die Behandlungssysteme zur Einleitung in Oberflächengewässer in NRW sind daher einzeln zu genehmigen. Für die Genehmigung ist der Nachweis der Gleichwertigkeit des dezentralen Behandlungssystems zu einer zentralen Behandlungsanlage zu erbringen. Die Vergleichbarkeit der dezentralen Systeme mit den zentralen Anlagen gem. Trennerlass [MUNLV, 2004] ist gegeben, wenn der AFS-Rückhaltegrad von AFSfein > 50% (abfiltrierbare Stoffe) und die betrieblichen Untersuchungsergebnisse eine Vergleichbarkeit mit Regenklärbecken positiv bescheinigen. Die Prüfung erfolgt durch Prüfinstitute, die durch das Land NRW zugelassen sind.
Eine Auflistung geprüfter und zur Verwendung geeigneter bzw. zugelassener Anlagen [MKULNV] ist im Internet unter folgende Adresse zu finden:
Versickerungsanlagen zum Rückhalt von Metallionen aus Niederschlagsabflüssen von Metalldächern, Bayern
Für die Vorreinigung von Niederschlagswasserabflüssen von unbeschichteten Metalldächern aus Kupfer, Zink oder Blei existiert bisher keine zentrale, bundesweit gültige bauaufsichtliche Zulassung.
Für die erforderliche Vorreinigung des Niederschlagswassers von unbeschichteten Kupfer-, Zink- oder Bleiflächen werden im Land Bayern durch das Bayerische Landesamt für Umwelt Bauartzulassungen erteilt. Die Bauartzulassung erfolgt nach Art. 41 f BayWG und gilt nur für die Versickerung (Einleitung in das Grundwasser). Beurteilungsgrundlage für die Bauartzulassung sind die „Prüfkriterien zur vorläufigen Beurteilung von Behandlungsanlagen zum Rückhalt von Metallionen aus Niederschlagswasser von Metalldächern“.
Eine Auflistung geprüfter und zur Verwendung geeigneter Anlagen ist im Internet unter folgender Adresse zu finden:
A-5.8.2.2 Standzeit
Die Standzeit (betriebliche Nutzungsdauer) der dezentralen Behandlungssysteme ist eine zentrale Anforderung an die bemessungs- und zulassungsrelevanten Größen Reinigungsleistung und hydraulischen Leistungsfähigkeit. Die Standzeit wird während der betrieblichen Nutzung durch zwei Prozesse begrenzt:
1.
Verringerung des stofflichen Rückhalts des Filtersubstrates bezüglich Schwermetalle.
2.
Hydraulisches Betriebsversagen infolge Kolmation des Systems durch Eintrag von Feststoffen in Kombination mit kolmationsfördernden Randbedingungen der Örtlichkeit (Eintrag von mineralischen und organischen Feststoffen); dies gilt besonders bei Verkehrsflächen.
Beide Faktoren werden maßgeblich durch das Anschlussverhältnis von abflusswirksamer Fläche (Au) und Filterfläche bzw. Volumen (Af) beeinflusst.
Um die Standzeit der Anlagen entsprechend der Bemessung während des Betriebes zu gewährleisten, sind im Rahmen der Planung und baulichen Umsetzung folgende Aspekte zu beachten:
*
Eine Überschreitung der bemessenen Anschlussfläche, z.B. durch Fehler bei der Erstellung der Straßenoberfläche, ist zu vermeiden. Anderenfalls ist eine erhöhte Kolmationsneigung zu erwarten, so dass die hydraulische Leistungsfähigkeit der Anlage sukzessive reduziert wird. Bei Anlagen ohne Notüberlauf kann Rückstau oder unkontrollierter Abfluss die Folge sein.
*
Eine vorgeschaltete Sedimentation verringert die Gefahr der Kolmation.
*
Regelmäßige Abtrocknung der Versickerungs- und Filterflächen beugt einer Kolmation vor [Grau et al. 2011].
A-5.8.2.3 Minimierung von Betriebspunkten
Die Anzahl der dezentralen Betriebspunkte ist grundsätzlich zu minimieren, da die dezentralen Behandlungssysteme wartungsintensiv sind, dies gilt insbesondere für Filterpatronen, Straßenabläufe mit Behandlung sowie Schacht- und Kompaktsysteme.
A-5.8.2.4 Nachweis der Wirtschaftlichkeit
Die Wirtschaftlichkeit dezentraler Behandlungssysteme ist grundsätzlich über Kostenvergleichsrechnungen gemäß Anhang A-8.7 nachzuweisen. Dabei sind auch die Aufwendungen und Kosten für den Betrieb (Reinigung und Wartung) zu berücksichtigen. Hinweise zu den erforderlichen Betriebsaufwendungen sind im Anhang A-5.8.3 enthalten. Für die Planung und Auswahl eines Systems sind neben den Investitionskosten für den Erwerb und Einbau insbesondere die Betriebskosten zu berücksichtigen. Lange Wartungsintervalle gemäß Bauartzulassung können dazu führen, dass sich anfänglich hohe Investitionskosten über die Nutzungsdauer relativieren.
A-5.8.2.5 Hydraulische Leistungsfähigkeit
Die Anlagen sind entsprechend der Größe der angeschlossenen, hydraulisch wirksamen Flächen zu dimensionieren. Die hydraulische Leistungsfähigkeit entsprechend der Bemessung muss dauerhaft sichergestellt sein. Bei Systemen mit Notüberlauf sind Alarm- und Meldeeinrichtungen erforderlich für deren Umgang Betriebsanweisungen zu erarbeiten sind.