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A-5.9.3 Regenklärbecken
Einsatzbereich
Regenklärbecken werden in der Regenwasserkanalisation zur Behandlung des abgeleiteten Niederschlagswassers vor Einleitung in ein Gewässer eingesetzt. Sie haben die Aufgabe, das Regenwasser zu entschlammen und gleichzeitig Schwimmstoffe und Leichtflüssigkeiten, aber auch Schwerflüssigkeiten und absetzbare Stoffe zurückzuhalten. Je nach Bauart wird unterschieden in
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Regenklärbecken ohne Dauerstau,
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Regenklärbecken mit Dauerstau.
Einsatzbereich
Regenklärbecken mit Dauerstau sind für den Gewässerschutz wenig wirksam (Remobilisierung von abgelagerten Schmutzstoffen) und werden daher selten eingesetzt. Die zu bevorzugenden Regenklärbecken ohne Dauerstau sind hinsichtlich ihrer Wirkungsweise wie Regenüberlaufbecken in Mischsystemen einzuordnen. Sie werden als Fangbecken (Spülstoß) oder Durchlaufbecken (kein Spülstoß) jeweils mit einer Tauchwand versehen. Die Entleerung der Becken erfolgt in einen Schmutz- bzw. Mischwasserkanal. Weitere Hinweise befinden sich im [DWA-A 166].
Bemessung und Herstellung
Regenklärbecken werden gem. [DWA-A 166] auf eine kritische Regenspende von 15 l/(s*ha) dimensioniert. Die Beckentiefe sollte mindestens 2 m betragen und eine Oberflächenbeschickung von 10 m/h nicht überschritten werden. Aus diesen Anforderungen ergibt sich ein erforderliches, spezifisches Beckenvolumen von 10,8 m³/ha. Dem Regenklärbecken ist ein Beckenüberlauf vorzuschalten. Der Sedimentationsraum wird am Ende des Regenereignisses über eine Pumpe oder im Freigefälle zur Kläranlage entleert.
Wartung und Betrieb
Aufgrund der erforderlichen maschinentechnischen Ausrüstung ist der Wartungsaufwand vergleichsweise hoch. Zusätzlich sind betriebliche Aufwände z.B. für die Entschlammung zu berücksichtigen.