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Öffnen und Schließen von Hausanschlüssen,
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Stundenlohnarbeiten,
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Stillstandzeiten (Personal, Geräte),
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Zusätzliche An- und Abfahrten,
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Zusätzliches Umsetzen bei Inspektion von der Gegenseite,
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Besondere Leistungen entsprechend VOB/C, DIN 18299,
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Herstellen der Zugänglichkeit von Schächten/Inspektionsöffnungen.
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Für das Betreten der Liegenschaft bestehen ggf. besondere Auflagen (z. B. das Anmelden
von Personen bzw. Fahrzeugen). Dies ist mit dem zuständigen Betreiber zu klären und
dem AN mit Zugang der Ausschreibungsunterlagen mitzuteilen.
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Der AN ist davon in Kenntnis zu setzen, wenn in der Liegenschaft Schächte ohne fest
eingebaute Steighilfen betrieben werden. Für den Einstieg in diese Schächte ist vom
AN eine mobile Steighilfe vorzuhalten.
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Bekannte Bereiche mit besonderen Gefährdungen müssen angegeben werden.
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Die Abrechnungsgrundlage für Inspektionsleistungen ist die tatsächlich untersuchte
Rohrlänge. Das Öffnen und Schließen von Schachtabdeckungen, Rostverschraubungen etc.
wird nicht gesondert vergütet und ist in den EP einzurechnen.
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Das Inspektionspersonal darf nur in Abstimmung mit dem AG gewechselt werden. Der AG
behält sich das Recht vor, einen Wechsel des Untersuchungspersonals zu verlangen.
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Während der optischen Inspektion ist der zu untersuchende Teil des Systems von Abwasser
freizuhalten. Hierzu sind vom AN geeignete Maßnahmen zu treffen. Im Ausnahmefall darf
der zu untersuchende Kanal mit nicht mehr als 10 % des Querschnitts mit Wasser gefüllt
sein. Durch den ggf. entstehenden Rückstau dürfen keine Schäden entstehen. Sind bei
dem zu untersuchenden Kanal mehr als 10% des Querschnitts durch Wasser gefüllt, hat
sich der AN in Absprache mit der örtlichen Bauüberwachung über das weitere Vorgehen
abzustimmen. Ggf. kann die örtliche Bauüberwachung in Absprache mit dem Betreiber/Nutzer
die Reduzierung von Zuflüssen aus Leitungen veranlassen (z. B. Küchen, Toiletten,
Waschplätze).
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Die Geschwindigkeit der Kamera muss dem Objektzustand angepasst werden. Eine Kamerageschwindigkeit
von 15 cm/s ist nicht zu überschreiten. Hierdurch soll die ingenieurtechnische Auswertung
der Videoaufzeichnungen optimiert werden.
Beim Einsatz der Kugelbild-Scantechnik ist die Fahrgeschwindigkeit dem gewählten Bildaufnahmeintervall anzupassen. |
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In verschwenkter Kameraposition ist - außer zur Aufzeichnung eines Längsrisses - keine
Axialfahrt zulässig. Eine ruhige Kameralage in der Rohrachse ist während der optischen
Inspektion zu gewährleisten.
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Grundlageninformationen (vgl. Anh. A-2.3.4) im Kopf des Untersuchungsberichtes:
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Bezeichnung des inspizierten Objektes (Haltung, Leitung)
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Bezeichnung des Zu- und Ablaufknotens
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Inspektionsrichtung
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Inspektionsdatum
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weitere Grundlageninformationen (vgl. Anh. A-2.3.4):
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Ort und Straße
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Liegenschaftsbezeichnung
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Firma und Inspekteur
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Inspektionsverfahren und Kamerasystem
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Art des Datenträgers (Speichermedium)
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Fortlaufende Nummerierung des Datenträgers
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Inspektionslänge
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Wetterverhältnisse
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Profilart, Höhe, Breite, Material, Innenschutz, Kanalart
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Anschlussinformationen (bei Abzweigen und Stutzen)
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Informationen für jede Feststellung:
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Stationierung
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Videoreferenz (Time-Code, Framenummer)
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Kodierung gem. festgelegtem Kodiersystem (Anhang A-2.3.8.1) einschließlich Quantifizierungen und Streckenfeststellungen
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Langtext der Kodierung
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Grundlageninformationen (vgl. Anh. A-2.3.5) im Kopf des Untersuchungsberichtes:
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Bezeichnung des inspizierten Objektes (Schacht, Inspektionsöffnung)
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Inspektionsdatum
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weitere Grundlageninformationen (vgl. Anh. A-2.3.5):
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Ort und Straße
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Liegenschaftsbezeichnung
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Firma und Inspekteur
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Inspektionsverfahren
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Art des Datenträgers (Speichermedium)
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Fortlaufende Nummerierung des Datenträgers
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Vertikaler Bezugspunkt und Bezugspunkt für die Lage am Umfang
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Schachtskizze (Draufsicht) mit Lage der Anschlüsse
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Anschlussinformationen (Umfang gemäß festgelegtem Kodiersystem)
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Informationen für jede Feststellung:
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Vertikale Lage
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Videoreferenz (Time-Code, Framenummer)
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Kodierung gem. festgelegtem Kodiersystem (Anhang A-2.3.8.2) einschließlich Quantifizierungen und Streckenfeststellungen
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Langtext der Kodierung
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