BFR Abwasser
Hilfe · Kontakt · Datenschutz · Impressum
StartKapitelAnhängeMaterialienLinks
Sie sind hier: Startseite BFR Abwasser  > Anhänge  > A-2 Reinigung und Inspektion > A-2.3 Optische Inspektion > A-2.3.3 Anforderungen an die Dokumentation
A-2.3.3 Anforderungen an die Dokumentation
Die Inspektionsergebnisse müssen den Zustand eines Entwässerungssystems in übersichtlicher und inhaltlich vergleichbarer Form dokumentieren.
Für die optische Inneninspektion, d.h. für die
*
qualitative Zustandserfassung des Istzustandes
*
Abnahme von Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen und
*
Abnahme vor Ablauf der Gewährleistungsfrist
von abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes sind die verbindlichen Regelungen der DIN EN 13508-2 maßgebend. Der Gültigkeitsbereich ist die Zustandserfassung von Abwasserkanälen und -leitungen, Schächten und Inspektionsöffnungen außerhalb von Gebäuden. Für die Inspektion von Bauwerken der Ortsentwässerung ist die DIN EN 13508-2 nicht anzuwenden.
Die DIN EN 13508-2 enthält eine Vielzahl von Freiheitsgraden, die durch den Auftraggeber zu konkretisieren sind. Das Merkblatt DWA-M 149-2 enthält Konkretisierungen und Empfehlungen zur Anwendung der DIN EN 13508-2. Im Sinne einer einheitlichen Handhabung der DIN EN 13508-2 und Vorgehensweise bei der Dokumentation entsprechen die in diesem Kapitel getroffenen Konventionen weitestgehend den Empfehlungen des DWA-M 149-2. Auf verfahrensbedingte Unterschiede zum DWA-M 149-2 wird an den entsprechenden Stellen hingewiesen.
Die verbindlichen Regelungen der DIN EN 13508-2 beschreiben die Aufzeichnungen von Grundlageninformationen und das zu verwendende Kodiersystem.
Grundlageninformationen
Grundlageninformationen beziehen sich auf Zustandsmerkmale, die das Objekt der Inspektion als Ganzes betreffen und dienen der eindeutigen Kennzeichnung des untersuchten Objektes und somit der Zuordnung zum Kanalbestand. Sie beschreiben außerdem die Bedingungen während der Inspektion. Der Umfang der verbindlich aufzuzeichnenden Grundlageninformation ist in den Anhängen A-2.3.4 und A-2.3.5 beschrieben.
Kodiersystem
Die DIN EN 13508-2 enthält einen definierten Umfang an zulässigen Inspektionskodes. Ein Inspektionskode besteht aus einem Hauptkode zur allgemeinen Beschreibung und bis zu maximal 2 Kodes zur Charakterisierung. Diese Kodes stellen ein sprachlich unabhängiges rein alphabetisch aufgebautes System dar.
In Analogie zu DWA-M 149-2 werden bei der Beschreibung der zulässigen Inspektionskodes in den Anhängen A-2.3.7.1 und A-2.3.7.2 Konkretisierungen der EN-Kodes vorgenommen, für die z. B. Freiheitsgrade oder Wahlmöglichkeiten bestehen.
Bei den Inspektionskodes der DIN EN 13508-2 wird nicht zwischen Steuer- und Zustandskodes unterschieden. Die Einteilung erfolgt anhand der Hauptkodes und ist ausschließlich redaktionell begründet:
*
Hauptkodes zur Struktur
*
Hauptkodes zum Betrieb
*
Hauptkodes zur Bestandsaufnahme
*
weitere Kodes
Sind mehrere Feststellungen an derselben Station zu erfassen, ist zuerst die Bestandsinformation und danach die Zustandsinformation abzulegen.
Dichtheitsangaben sind nicht als Charakterisierungen eines Hauptkodes definiert, sondern als eigenständige Hauptkodes. Wenn bei einer Feststellung eines der folgenden Merkmale festgestellt wird, ist dies immer mit dem entsprechenden Hauptkode zusätzlich aufzuzeichnen:
*
Boden sichtbar
*
Hohlraum sichtbar
*
Eindringen von Bodenmaterial
*
Infiltration
*
Exfiltration
Steuerkodes
Steuerkodes sind als eigenständige Kodes in der DIN EN 13508-2 nicht explizit vorgesehen. Die DIN EN 13508-2 lässt aber Zusätze zu, die sinngemäß verwandt werden können. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit werden Kodes, die
*
den Ablauf der Inspektion beschreiben,
*
der Bestandsaufnahme dienen (z. B. Sanierungsmaßnahmen) oder
*
Stammdatenänderungen dokumentieren
weiterhin als Steuerkodes bezeichnet. Die Anwendung wird in den Anhängen A-2.3.4.1 und A-2.3.5.1 beschrieben.
Die Kodierung zur Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen bzw. von Feststellungen im Bereich von Sanierungsmaßnahmen erfolgt grundsätzlich mit direktem Bezug zu den Stammdaten der Sanierungsmaßnahmen (vgl. Anh. A-7.4.2.6).
Kodes, mit denen Änderungen von Grundlageninformationen innerhalb eines Objektes beschrieben werden, gehören nicht zu den verbindlichen Kodes der DIN EN 13508-2. Daher werden hierzu Kodes aus dem nicht normativen Anhang der DIN EN 13508-2 verwendet.
Inspektionsaufträge
Für jede Inspektion ist ein Auftragsdatensatz gem. Tab. A-7 - 77 des Anhangs A-7 mit den dort beschriebenen Informationen anzulegen. Inspektionsaufträge beziehen sich immer auf einen bestimmten Auftragnehmer und ein konkretes Kodiersystem. Aufträge sind nicht an eine bestimmte Objektart gebunden. Die eindeutige Auftragsbezeichnung (vgl. Anh. A-7.5.1) für einen Auftrag wird durch den AG vorgegeben.