Grundlageninformation
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Bemerkung
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Datenfeld im Bereich
„OptischeInspektion“ der ISYBAU-Austauschformate Abwasser |
Objektbezeichnung
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Eindeutige Bezeichnung der inspizierten abwassertechnischen Anlage
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Anlagentyp
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Schacht oder Inspektionsöffnung
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Bereichsname
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Nur erforderlich, wenn in einer Liegenschaft unterschiedliche Bereiche existieren
(z. B. Unterkunftsbereich und technischer Bereich)
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Straßenname
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Nur erforderlich, wenn in einer Liegenschaft Straßennamen existieren
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Auftragskennung
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Zur Verknüpfung der inspizierten abwassertechnischen Anlage mit den Auftragsdaten
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Inspektionsdatum
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Inspektionsverfahren
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Name
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Name des verantwortlichen Inspekteurs auf dem Inspektionsfahrzeug
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Uhrzeit
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Reinigung
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Angabe, ob eine Vorreinigung durchgeführt wurde
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Wasserhaltung
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Angabe, ob und wenn ja, welche Maßnahme zur Wasserhaltung durchgeführt wurde
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Videospeichermedium
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Art des Datenträgers, auf dem das Inspektionsvideo abgelegt ist
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Videoablagereferenz
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Name des Datenträgers, auf dem das Inspektionsvideo abgelegt ist
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Vertikaler Bezugspunkt
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Vertikale Lage
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Horizontaler Bezugspunkt
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Bezugspunkt für die Lage am Umfang
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ArtVideoreferenz
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Timecode bei Videobandaufnahmen oder digitalisierten Videobändern. Framenummer bei
direkter digitaler Aufzeichnung
Bildparameter bei Scannertechniken
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Schachtinnenschutz
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Art der Auskleidung
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Einzelheiten zu einer Auskleidung, wenn vorhanden
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Hauptkode: Hauptkodes, mit denen Feststellungen beschrieben werden, sind zusammen mit einer
Beschreibung der Feststellung und Hinweisen zur Anwendung im Anhang A-2.3.8.2 dargestellt. Die Verwendung zusätzlicher Hauptkodes ist nicht zulässig.
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Charakterisierungen: Charakterisierungen bestehen aus maximal zwei Kodes, welche das Merkmal näher beschreiben.
Abweichend zum DWA-M 149-2 ist der Kode (Y) für eine Charakterisierung nur zu verwenden, wenn er bei einem Hauptkode ausdrücklich zugelassen ist. |
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Quantifizierungen: Quantifizierungen beschreiben das Ausmaß einer Feststellung. Es sind bis zu zwei
Einzelwerte (Maximalwerte) anzugeben. Die Angabe von Bandbreiten ist nicht zulässig.
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Lage am Umfang: Angaben zur Lage am Umfang sind immer auf den Schacht in der Draufsicht zu beziehen.
Hierzu wird die Zifferblattreferenz verwendet. Die tiefste abgehende Rohrleitung entspricht
der Zifferblattreferenz 12 Uhr. Mehr als zwei gleiche Feststellungen in der gleichen
vertikalen Lage sind als Gesamtumfang zu bezeichnen. Angaben zur Lage in der Schachtmitte
sind nicht zulässig.
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Feststellung an einer Verbindung: Tritt eine Feststellung an einer Verbindung zweier aneinandergrenzender Schachtelemente
oder zwischen einem Schachtelement und einem anderen Bauteil (z. B. Abdeckplatte,
Podestplatte) auf, ist dies durch die Verwendung des Feldes „Verbindung“ aufzuzeichnen
(nach Tab. A-7 - 100 des Anhangs A-7).
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Schachtbereich: Der Schachtbereich ist immer zu dokumentieren: Folgende Schachtbereiche sind gem.
DIN EN 13508-2 festgelegt:
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Wert
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Schachtbereich
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A
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Abdeckung und Rahmen
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B
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Auflageringe
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C
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Schachtaufbau
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D
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Konus
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E
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Übergangsplatte
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F
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untere Schachtzone
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G
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Podest
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H
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Auftritt
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I
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Gerinne
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J
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Sohle
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Vertikale Lage: Die vertikale Lage ist als Abstand zum vertikalen Bezugspunkt in Metern mit einer
Dezimalstelle aufzuzeichnen.
Als Bezugspunkt für die vertikale Lage ist die Sohle der tiefsten abgehenden Rohrleitung festgelegt. Er hat die Station 0,0. Die Oberkante der Abdeckung ist als Bezugspunkt nur im Bedarfsfall zu verwenden. Die Festlegung erfolgt durch den Auftraggeber. Wenn sich Feststellungen über mehr als 0,50 Meter erstrecken, sind Anfang und Ende unter Verwendung der Kodes A (Beginn) und B (Ende) getrennt aufzuzeichnen. Die numerische Kennzeichnung bei mehreren Streckenfeststellungen erfolgt unabhängig vom Kode fortlaufend innerhalb eines Objektes. Wenn die Quantifizierung und/oder Lage am Umfang einer Streckenfeststellung sich in vertikaler Richtung ändert, ist dies durch Wiederholen des Kodes der Feststellung mit der veränderten Quantifizierung und/ oder Lage am Umfang unter Verwendung des Kodes C und numerischer Kennzeichnung der Streckenfeststellung aufzuzeichnen. Die vertikale Lage ist immer aufzuzeichnen. |
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Fotoreferenz: Werden von Feststellungen Einzelaufnahmen angefertigt, sind diese als digitale Bilddateien
mit eindeutigen Dateinamen abzulegen. Der Dateiname der Bilddatei setzt sich aus der
Bezeichnung des inspizierten Objektes und einer dreistelligen laufenden Nummer getrennt
durch einen Bindestrich (z. B. 101001-005) sowie der dreistelligen Endung, die das
verwendete Bildformat beschreibt (z. B. JPG), zusammen. Bezeichnung und Endung sind
durch einen Dezimalpunkt getrennt.
Für Fotos, die unabhängig von einer Feststellung aufgenommen wurden, erfolgt die Kennzeichnung mit dem allgemeinen Hauptkode (DDA). |
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Videoreferenz: Den Feststellungen sind eindeutige Videoreferenzen zuzuordnen, damit auf diese Stellen
gezielt zugegriffen werden kann. In Abhängigkeit vom Aufzeichnungsverfahren sind unterschiedliche
Videoreferenzen zu dokumentieren:
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Time-Code (LTC nach EBU-Standard) inkl. vorhandenen Voll- und Halbbildern bei analogen Videoaufzeichnungen
und Digitalisierung von analogen Videobändern.
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Framenummer bei direkten digitalen Filmaufnahmen.
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Bildparameter als Steuerparameter, z.B. für Einzelbildaufnahmen bei Scannertechniken.
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Anmerkungen: Anmerkungen sind als weitere Informationen zum Kode aufzuzeichnen, sofern eine vollständige
Beschreibung einer Feststellung durch Kodes nicht ausreichend ist. Eine Anmerkung
sollte so kurz und prägnant wie möglich sein.
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Information
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Datenfeld im Bereich
„OptischeInspektion“ der ISYBAU-Austauschformate Abwasser |
Lage in vertikaler Richtung
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Videoreferenz
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Hauptkode
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1. Charakterisierung
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2. Charakterisierung
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Lage an einer Verbindung
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1. Quantifizierung
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2. Quantifizierung
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Lage in vertikaler Richtung, Streckenfeststellung
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Schachtbereich
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Lage am Umfang
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Fotoreferenz
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Anmerkungen
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Beispiel: Durchgängige optische Inspektion.
1 Datensatz: DDBA.....DAQA.....DDBB |
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1.
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Die Dokumentation von durchgeführten Sanierungsmaßnahmen z. B. im Rahmen der Abnahme-
oder Gewährleistung. Hierbei hat der AG dem AN die erforderlichen Informationen (vgl.
Anh. A-2 "Erforderliche Unterlagen für die Abnahme- oder Gewährleistungsbefahrung") zur Verfügung zu stellen.
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2.
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Die Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen, für die noch keine Stammdaten vorliegen,
z. B. im Rahmen einer turnusmäßigen optischen Inspektion. Hier hat der AG dem AN Vorgaben
für die Bezeichnungssystematik von Sanierungsmaßnahmen (vgl. Tab. A-7 - 72) zur Verfügung zu stellen.
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zu verwendender Kode (nach DIN EN 13508-2)
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Langtext nach DIN EN 13508-2 Anhang D
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Veränderte Grundlageninformation - Werkstoff
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