Als sachkundig nach [DIN 4040-100] werden Personen des Betreibers oder beauftragter Dritter angesehen, die auf Grund
ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen
Erfahrungen sicherstellen, dass sie Bewertungen oder Prüfungen im jeweiligen Sachgebiet
sachgerecht durchführen. Folgende Anforderungen an den Sachkundigen sind im Zusammenhang
mit dem Betrieb und der Wartung von Abscheideranlagen erforderlich:
Grundlegende Kenntnisse über die Technik und den Betrieb der Anlage
theoretische und praktische Kenntnisse über die durchzuführenden Eigenkontroll- und
Wartungstätigkeiten
Führung der Betriebsdokumentation
Störungen der Anlage müssen erkannt, beurteilt und beseitigt werden können.
Die sachkundige Person kann die Sachkunde für den Betrieb und die Wartung von Abscheideranlagen
auf einem Lehrgang mit nachfolgender Vororteinweisung erwerben, den z.B. die einschlägigen
Hersteller, Berufsverbände, Handwerkskammern sowie die auf dem Gebiet der Abscheidetechnik
tätigen Sachverständigenorganisationen anbieten.
Ein Sachkundenachweis ist in Kopie dem Betriebstagebuch (vgl. Anh. A-10.4.1 und A-10.4.2) beizufügen und der Wasserbehörde auf Verlangen vorzulegen.
Fachkunde
Gemäß [DIN 4040-100] sind fachkundige Personen Mitarbeiter betreiberunabhängiger Betriebe, einer zugelassenen
Sachverständigenstelle oder sonstiger Institutionen, die nachweislich über die erforderlichen
Fachkenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen sowie die
gerätetechnische Ausstattung zur Prüfung von Abscheideranlagen verfügen.