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A-10.4.7 Wartung
Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage ist mindestens jährlich eine Wartung durch einen Sachkundigen durchzuführen. Die Maßnahmen der Wartung ersetzen jeweils die im Rahmen der Entsorgung und Eigenkontrolle durchzuführenden Maßnahmen. Eine detaillierte Auflistung der durchzuführenden Maßnahmen kann direkt dem Wartungsbericht (vgl. Betriebstagebuch, Abschnitt 3.3) entnommen werden. Gemäß DIN 4040-100 sind dabei neben den Maßnahmen der Entsorgung im Wesentlichen folgende Arbeiten durchzuführen:
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Kontrolle der Innenwandflächen des Schlammfangs und des Fettabscheiders
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bei Beton insbesondere auf Rissbildung,
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bei metallenen Werkstoffen auf Korrosion im Bereich der Dreiphasengrenze (Wasser, Fett-, Luftschicht)
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Kontrolle des Zustands der Innenbeschichtung
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Funktionskontrolle der elektrischen Einrichtungen und Installationen, sofern vorhanden.
Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.
Neben den durchgeführten Arbeiten sind im Wartungsbericht (vgl. Betriebstagebuch, Abschnitt 3.3) die Messergebnisse zu erfassen und zu bewerten. Es sind außerdem der Anlagenzustand und Hinweise zur Mängelbeseitigung oder zur Verbesserung des Wirkungsgrades aufzuzeigen.
Für die Wartung ist die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers zu beachten.
Kürzere Wartungsintervalle können, z.B. bei wartungsintensiven Anlagensystemen, im Einzelfall oder nach Herstellerangaben festgelegt werden.
Die Wartungsberichte sind dem Betriebstagebuch (vgl. Anh. A-10.4.1 und A-10.4.2) beizufügen. Bei Wartung durch eine Fremdfirma ist ein Wartungsvertrag dem Betriebstagebuch in Kopie beizufügen.