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A-10.4.10 Reinigungsmittel und Hilfsstoffe
Der Einsatz von Spül- und Reinigungsmitteln ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Zur Reduzierung der Gesamtabwasserbelastung werden folgende Maßnahmen bei der Geschirrreinigung empfohlen:
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Konsequentes Trockenvorabräumen der Speisereste vom Spülgeschirr,
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weitgehendes Vorabspülen des Geschirrs ohne Reinigungsmittel und erst dann Einsetzen in die Geschirrspülmaschine.
Es dürfen nur Wasch-, Spül-, Reinigungs-, Desinfektions- und Hilfsmittel in Abwasseranlagen eingeleitet werden, die kein elementares oder freies Chlor enthalten bzw. freisetzen, abscheidefreundlich sind und keine stabilen Emulsionen bilden.
Der Betreiber hat den Nachweis zu erbringen, dass ausschließlich
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abscheidefreundliche Reinigungsmittel und Hilfsstoffe sowie
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zulässige Wasch- und Reinigungsmittel oder sonstige Betriebs- und Hilfsstoffe
eingesetzt werden.
Die erforderlichen Nachweise für die verwendeten Spül- und Reinigungsmittel sind dem Betriebstagebuch (vgl. Anh. A-10.4.1 und A-10.4.2) beizufügen.